Frage: Unbezahlter Urlaub

Hallo, ich habe keine Elternzeit mehr und möchte mein Kind noch zu Hause betreuen kürzer oder länger, Gründe erstmal egal. Ich kann 1 Monat unbezahlten Urlaub nehmen. Dann muss ich mich ja selbst krankenversichen. Wielange muss ich nach dem Monat wieder arbeiten um erneut 1 Monat unbezahlten Urlaub bei dem ich krankenversichert bin zu bekommen? Genügt da theoretisch 1 Tag? Und gilt das für 1 Monat am Stück oder sind es allgemein 1 Monat im Jahr, als 1W unbezahlt, dann irgendwann wieder 1Woche unbezahlt, mal 2 Tage etc...sobald ich auf 1 Monat gekommen bin, muss ich mich bei weiteren unbezahlten Urlaubstagen dafür selbst krankenversichern? Vielen Dank

von Wunder44 am 23.02.2021, 01:39



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Hallo, Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung. Sie endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des nächsten Monats, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Fehlt dem nächsten Monat der für den Ablauf der Frist maßgebende Tag, dann endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats. Bei einem längeren unbezahlten Urlaub endet für den Arbeitnehmer u. a. der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung. Da in diesen Versicherungszweigen eine lückenlose Absicherung erforderlich ist, wird durch "künstliche" Unterbrechungen des unbezahlten Urlaubs versucht, die Beendigung des Versicherungsschutzes zu verhindern. Dafür wird der unbezahlte Urlaub unmittelbar mit dem Ende der Monatsfrist durch einen bezahlten Urlaubstag unterbrochen. Mit diesem Sachverhalt haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung befasst. Sie vertreten die Auffassung, dass die Inanspruchnahme eines bezahlten Urlaubstages die Monatsfrist – nach einer vorangegangenen Phase des fiktiven Fortbestands des Beschäftigungsverhältnisses – nicht erneut auslöst. Sinn und Zweck dieser Regelung spricht gegen eine (erneute) Anwendung im Falle einer "unechten Unterbrechung" des unbezahlten Urlaubs durch Inanspruchnahme eines bezahlten Urlaubstages, also ohne dass tatsächlich eine Arbeitsleistung stattgefunden hat. Eine andere Auslegung würde eine beliebige Aneinanderreihung von bezahltem und unbezahltem Urlaub ermöglichen und damit zu einer unzulässigen Ausweitung der dem Grunde nach auf einen Monat beschränkten Fiktionsregelung führen. (Quelle: Hauffe) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2021



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Zitat aus Haufe Personalbüro: Monatsfrist ist eine fixe Größe Die Monatsfrist gilt auch dann, wenn zu Beginn des unbezahlten Urlaubs noch nicht klar ist, wie lange er dauern wird, oder wenn von Anfang an klar ist, dass die Auszeit vom Job auf jeden Fall länger dauert. Nun hatte schon so mancher Arbeitnehmer die Idee, alle vier Wochen einen bezahlten Urlaubstag einzuschieben, um danach wieder einen Monat Schonzeit in Sachen Krankenversicherung zu haben. Das klappt allerdings nicht.

von KielSprotte am 23.02.2021, 07:37



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Wenn du verheiratet bist und dein Mann in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, kannst du dich kostenlos familienversichern lassen. Der eine Monat kostenlose KK-Versicherung ist nicht dazu da, die KK auszutricksen. Wenn du langfristig gesehen länger zu Hause bleiben willst, wirst du um eine Lösung nicht herumkommen. Für unbezahlten Urlaub muss dein AG einverstanden sein. Wenn er es nicht ist, wirst du deine Stelle kündigen müssen.

Mitglied inaktiv - 23.02.2021, 09:04



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Du kannst unbezahlten Urlaub nicht stückeln, um weiter krankenversichert zu sein! Weder durch ein Tag Urlaub noch durch einen Tag arbeiten. Bedenke auch, dass der AG jeden Wunsch nach unbezahlten Urlaub genehmigen muss.

Mitglied inaktiv - 23.02.2021, 11:38



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Und bei einer 3 Tage Woche? 1 Monat also ca. 12 Tage oder 30 Tage also ca. 9 Wochen unbezahlter Urlaub möglich? Zudem kann es sein, dass ich mal da 3 Tage und mal da 2 Tage unbezahlten Urlaub brauche nur auf welche Zahl darf ich nun am Ende kommen bis ich nicht mehr krankenversichert bin. Was wenn ich alle Tage weg habe und nur noch einen unbezahlten Tag brauche, dafür dann extra privat krankenversichern? Bin nicht verheiratet.

von Wunder44 am 24.02.2021, 01:04



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Das mit der Anzahl der Tage hat das nichts zu tun!!! Du bist den ganzen Monat angemeldet bei der KV, RV usw Bedenke jeder Tag muss vom AG genehmigt werden. Wer macht so ein Theater mit.

Mitglied inaktiv - 24.02.2021, 06:59



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Zitat: Wer macht so ein Theater mit. DAS frage ich mich schon länger, wenn ich an die ganzen vorangegangenen Threads der AP denke. Entweder man kann und will arbeiten und nicht, dann sollte man aber so konsequent sein und seinen Arbeitsplatz für jemand anderen zur Verfügung stellen! Wenn ich mich richtig erinnere, warst du nach der EZ durchgehend in Kurzarbeit. Also sei doch froh, wenn es der Firma jetzt bessergeht und der Fortbestand gesichert ist. Dafür ist jetzt aber sicherlich anpacken von jedem einzelnem gefragt. Also stelle deine Kinderbetreuung auf sichere Beine.

von KielSprotte am 24.02.2021, 09:09



Antwort auf: Unbezahlter Urlaub

Stimmt, das kommt noch dazu. Wenn man nicht arbeiten will, ist es legitim zu kündigen. Dann aber sauber und nicht zulasten des Staates. Außerdem hat man kein Recht auf unbezahlten Urlaub

Mitglied inaktiv - 24.02.2021, 09:39



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