Guten Tag,
Ich bin derzeit in der 9 Schwangerschaftswoche und es besteht die Möglichkeit, dass mir ein Beschäftigungverbot erteilt wird. Für den Oktober habe ich vor der Schwangerschaft 1 Woche unbezahlten Urlaub genehmigt bekommen.
Kann ich während des Beschäftigungsverbotes den unbezahlten Urlaub widerrufen, oder sollte ich es vorher machen? Oder wird er aufgrund des Beschäftigungsverbotes vom Arbeitgeber gestrichen? Ich bin derzeit noch in der kritischen Phase der Schwangerschaft und würde den Widerruf erst nach der 12 Woche aussprechen. Ich gehe natürlich vom positiven aus, nur im Falle einer Komplikation würde ich den unbezahlten Urlaub gerne wahrnehmen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Babyfreude2021
am 04.08.2020, 16:12
Antwort auf:
unbezahlter Urlaub
Hallo,
so ganz verstehen durch die ganze Sache nicht. Wenn Sie der Meinung sind, dass von ihrer Tätigkeit eine Gefahr für das Kind ausgeht, ist dies sofort der Fall und nicht erst nach zwölf Wochen. Und erst nach Kenntnis kann der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Es ist also erforderlich, dem Arbeitgeber zeitnah die Schwangerschaft mitzuteilen, damit der eine Gefährdungsüberprüfung vornehmen kann.
Ansonsten spielt Urlaub bei einem Beschäftigungsverbot nur dann eine Rolle, wenn man tatsächlich wegfahren möchte und dem Arbeitgeber, falls er das Beschäftigungsverbot in eine Umsetzung umwandelt, nicht zur Verfügung steht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2020
Antwort auf:
unbezahlter Urlaub
ein bv erhält man entweder sofort weil es nötig ist (egal ob vom arzt oder vom geschäft) oder gar nicht :-) ob du deinem AG jetzt von der Schwangerschaft erzählst oder nicht, ist deine Sache aber du bist nicht geschützt solange er nix weiß. du hast keine rechte was das mutterschutzgesetz angeht. dies nur zur info.
ich würde, wenn, den widerruf kurz davor machen. dann weißt du was sache ist.
von
mellomania
am 04.08.2020, 17:19