Lisa98765
Hallo Frau Bader, habe folgende Fragen: 1. ich befinde mich derzeit im 12. Monat der Elternzeit, mein Mann hat bereits 2 Partnermonate genommen, so dass kein weiterer Elterngeldanspruch für uns besteht, richtig? 2. Derzeit läuft die Eingewöhnung in der Kita, für die der 12. Lebensmonat eingeplant war. Evt. reicht diese Zeit nicht ganz aus. Was ist für mich besser: unbezahlter Urlaub (hinten dran gehangen) oder weitere Elternzeit (hinten dran gehangen)? Es geht mir um die Sozialversicherung, Rente etc. 3. Wenn es weitere Elternzeit wird: muss ich dann den kompletten 13. Lebensmonat Elternzeit machen oder ginge es z. B. auch nur 2 oder 3 Wochen? (z. B. Man reicht einen Monat Elternzeit ein mit dem Hinweis, dass man bei abgeschlossener Eingewöhnung früher zurückkehren würde oder falls absehbar: ich reiche ich gleich nur die jeweiligen 2 oder 3 Wochen ein) Das ich auf Kulanz des AG´s angewiesen bin, da die 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit (zur Verlängerung der EZ) nicht mehr bestehen, ist mir bekannt. Vielen Dank vorab. Lisa
Hallo, 1. Jap 2. +3. Gehen tut alles, wenn der Ag zustimmt. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht, da ursprünglich keine 24 Mo. eingereicht wurden. Von der Frist mal ganz abgesehen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Du bist eh auf die Kulanz deines AG angewiesen, da du dich mit der ersten Mitteilung verbindlich für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes festlegst. Ergo: wenn dein AG sagt, dass du z.B. nächste Woche (also der erste Arbeitstag nach der beantragten EZ) auf der Matte stehen musst, dann musst du arbeiten. Vielleicht kann dein Mann Urlaub nehmen, oder Oma/Opa die weitere Eingewöhnung übernehmen?
Lisa98765
Wie schon geschrieben: mir ist die Kulanzregelung bekannt. Ich warte auf fachliche Antworten zu den 3 Fragen von Fr. Bader. Es ist in der Kita nicht erwünscht und nicht sinnvoll, dass die Person der Eingewöhnung wechselt.
Feuerschweifin
1. Ja 2. Elternzeit, da kostenlos sozialversichert 3. Muss kein ganzer Monat sein, da unabhängig vom Elterngeld
Felica
Auch dein Mann wäre auf die Kulanz seines AG angewiesen. Da auch er sich für 2 Jahre festlegen musste. EZ ist immer die beste Lösung. Sofern du nicht in VZ wieder einsteigst, würde ich auch dort, sofern der AG mitmacht, zur EZ raten. Und im Zuge dieser dann in TZ arbeiten.
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