Mitglied inaktiv
Mein Freund möchte gerne zur Geburt und wenn möglich zwei Wochen danach Urlaub nehmen. Das Problem dabei ist aber, dass er dann fertig gelernt hat und sehr wahrscheinlich in die Firmeneigenen Zeitarbeitsfirma übernommen wird. 1. Frage: Kann er seinen restlichen nichtgenommenen Urlaub in die Zeitarbeitsfirma mitnehmen? 2. Frage: Normalerweise darf ja erst nach einem halben Jahr Urlaub genommen werden, gibt es da irgendeine Sonderregelung im Falle einer Geburt? 3. Könnte er auch für die zwei Wochen Elternzeit nehmen? Würde aber sicherlich nicht so gut ankommen, wenn man gerade neu angefangen hat, oder? Für einen guten Tip wären wir Ihnen sehr dankbar!
Hallo, 1.Unter Umständen 2. Nein 3. Ja, kommt aber bestimmt nicht gut Den ultimativen Rat kann ich hier nicht geben. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
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