Mama-von-Linchen
Guten Morgen, Ich habe auf Grund fehlender Immunität auf Zytomegalie ein generelles Beschäftigungsverbot bekommen (angestellt in Krippe mit nur u3 Kindern). Nun würde ich gerne im Mai für einige Tage meine Eltern in einem anderen Bundesland besuchen. Muss ich für diese Tage Urlaub einreichen? Ich lese überall, dass genehmigter Urlaub bestehen bleibt. Ich kann doch aber auch im BV nicht einfach wegfahren oder doch? Und wie sieht es mit der Zeit der Schließzeit des Kindergartens, in dem ich tätig wäre aus? Muss ich in dieser Zeit Urlaub nehmen? Immerhin wäre das ganz klar zu nehmender Urlaub, wenn ich nicht im. Bv wäre. Viele Grüße
Hallo, hier haben sich die Urteile des Bundesarbeitsgerichtes geändert. Fällt ein bereits gewährter Urlaub in die Zeit eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots gemäß § 4 MuSchG, bleibt der Urlaubsanspruch erhalten(Urteil vom 09.08.2016, 9 AZR 575/15). Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. Du sollst wegen der Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Während der Schließzeiten fallen keine Infektionsgefährdungen an. Deswegen wirst du während der Schließzeit ebenfalls Urlaub nehmen wie die Kolleginnen auch. Wärst du nicht schwanger geworden, hättest du auch während der Schießzeit Urlaub genommen. 2. Wenn du wegfährst, hast du Urlaub zu nehmen. Das wäre auch so gehandhabt worden, wenn du nicht schwanger geworden wärst. 3. Eigentlich ist fehlende CMV Immunität kein Grund für eine komplette Freistellung. Nach dem neuen Mutterschutzrecht wäre dein AG verpflichtet, dich mit alternativen Tätigkeiten - soweit möglich - weiter zubeschäftigen. Im Büro, auch außerhalb der Betreuungszeiten und zu Hause mit Bastelarbeiten fallen keine Infektionsgefährdungen an, da die Krankheit schwer übertragbar und nur in direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen wird. Von Lichtschaltern und Türgriffen geht keine Infektionsgefährdung aus, bei Beachtung der Hygienemaßnahmen. Auch eine Umsetzung in eine andere Einrichtung des Trägers müßte einer Freistellung vorgezogen werden.
Mama-von-Linchen
Ich weiß, dass hier viele mit den bvs ein Problem haben und kann das auch gut verstehen. In meiner alten Arbeitsstelle habe ich bis zum Schluss gearbeitet und war noch mit auf Gruppenreise. Du kannst aber gerne im Forum weiter unten suchen. Ich habe wirklich versucht zu arbeiten und meine Chefin will nicht. Es ist privat und hat nur diesen einen Standort und neben dem, dass sie in der 5.ssw alle Eltern per Aushang und Mail über meine Schwangerschaft informiert hat, kündigt sie mir noch den zu meinem Vertrag gehörenden Betreuungsplatz.sie möchte mich gerade los werden,glaube ich. Ich sehe mich da definitiv nicht mehr verpflichtet mehr gu zu tun, als nötig... Aber mit dem Urlaub ist gut zu wissen, wenn es so ist. Mal sehen, was Frau Bader meint. Ich sehe es nämlich so wie du, nur meine Juristenfreunde sehen es anders. Deshalb frage ich nochmal...
Mama-von-Linchen
Oh, die Sommerschließzeit fällt schon in den Mutterschutz. Der Urlaub beilbt dann eh flexibel, oder?
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