Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub, Elternzeit

Frage: Urlaub, Elternzeit

juliane-marie

Beitrag melden

Hallo, 1.) ich habe 2 Jahre EZ, wobei ich im 2. Jahr in TZ arbeiten werde. Das 2. Jahr beginnt am 1.12. Ich werde dann von MO - MI arbeiten, habe aber noch 24 Tage Urlaub aus der Zeit vor der EZ, wo ich in Vollzeit gearbeitet habe. Wenn ich diese 24 Tage nun ab 1.12. beantrage - bis wann hab ich dann Urlaub? Bis einschl. 31.1.2018 nach meiner Berechnung - stimmt das? "Muss/Kann" der AG mir das so gewähren? 2.) Wenn ich nach den 2 Jahren dann wieder voll arbeiten gehe - wieviel restliche Elternzeit habe ich dann noch übrig? Wie/wann kann ich diese nehmen? Ich arbeite im öffentlichen Dienst - gelten da irgendwelche anderen Regeln, die ich kennen sollte? (Eine Kollegin hat neulich 1 Jahr EZ eingereicht für ihren bereits 5jährigen Sohn, geht das so leicht?) Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Genaue Berechnungen darf ich hier nicht vornehmen, bitte lesen Sie die Hinweise. Wesentlich ist, dass der Urlaub in Vollzeit Lohn abgegolten wird. 2. Sie können das letzte Jahr dann noch bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen, dies ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Den Urlaub kannst du eigentlich erst NACH der EZ nehmen, Wenn mit Zustimmung des AG doch vorher, dann wird er entsprechend umgerechnet. Ja und das geht bei der Kollegin, wenn sie sich das dritte Jahr vorher für später beim AG abgesichert hat. Man kann bis zum 3ten Geburtstag des Kindes um Übertragen der restlichen EZ bitten - dann kann man diese bis zum 8ten Lebensjahr des Kindes noch nehmen. Macht man das nicht, verfällt die restliche EZ. Und wie viel EZ Du genau noch hast hängt davon ab wie genau du dieses gemeldet hast. Heißt, die Differenz zwischen dem ersten VZ-Arbeitstag und dem tag vor dem dritten Geburtstag ist deine restliche EZ. ich schreibe das deshalb so weil einige meinen den Mutterschutz nicht zur EZ dazu rechnen zu müssen - was eben falsch ist. EZ beginnt ab Geburt, heißt wenn du sagst dein 2ten Jahr beginnt am 1.12, dann müsste Dein Sohn auch am 1.12 geboren worden sein. Sonst hast du einen Fehler in deinen Daten.


juliane-marie

Beitrag melden

Vielen Dank. Aber bzgl des Urlaubs - was genau meinst du mit dass der Urlaub " entsprechend umgerechnet wird"?? Mal ein Beispiel -5 Tage Vollzeit-Urlaub = 1 Woche. Wenn man dann TZ nur 2mal die Woche arbeitet (zB MO, MI) und die 5 Tage nimmt, sind das doch direkt 2 1/2 Wochen (MO, MI, MO, MI, MO)...oder??? So verstehe ich das....


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, meine aktuelle elternzeit endet am 30.7. Mein Arbeitgeber gab mir schon eine Auflistung das ich aus der Vergangenheit noch 38 Urlaubstage habe. Nun werde ich kündigen zum 31.7. Nun meine Frage: Muss ich für den 31.7. Noch Urlaub beantragen? Steht mir denn für den Juli noch der normale urlaubsanspruch zu? Normal habe ich im Jahr 30 ...

Guten Tag, aus persönlichen Gründen habe ich nach der Elternzeit (Ende 3.2.24) meine Vollzeitstelle beenden wollen. Da die 3 Monate zum Ende EZ bei der Entscheidung bereits abgelaufen waren und der Arbeitgeber mir nicht kündigen konnte/wollte, habe ich mich auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen. Ich wollte unbedingt so schnell wie möglich eine B ...

Hallo Frau Bader, wir erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich bin angestellt in Teilzeit mit Urlaubsanspruch von 30 Tagen, aber seit Ende 2023 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Bei meinem Partner wird voraussichtlich zum Jahresende 2024 ein kurzzeitiger finanzieller Engpass ohne Anstellung auftreten. Meine Überlegung ist, für Dezember kein ...

Hallo Frau Bader,  hat man während der Elternzeit einen Urlaubsanspruch? Ich habe drei Jahre Elternzeit die im Juni zuende gehen. vielen Dank für Ihre Antwort Jasmin 

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem ...

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem ...

Hallo, Ich war seit Januar 2023 zunächst im Beschäftigungsverbot, dann in Mutterschutz und bin nun in Elternzeit, welche offiziell bis 08.02.25 andauert. Ab 01.09.24 werde ich Teilzeit in Elternzeit mit 4x6 Stunden pro Woche arbeiten, was auch schon vertraglich bestätigt ist. Nun habe ich laut Personalabteilung 30 Tage Resturlaub, die ich währe ...

Liebe Frau Bader, in 4 Wochen endet nach insgesamt 5 Jahren meine Elternzeit (erster Sohn wurde 09/2019 geboren und eine Tochter 08/2021). Ich möchte und kann erst frühestens ab November wieder arbeiten, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, denn meine Elternzeit endet ja schon Ende August. Habe ich einen Urlaubsanspruch in meiner Elternzeit ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde.  Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...

Hallo! Wie sieht es denn so richtig aus mit dem Urlaub für die Elternzeit? Ich habe schon so viele Artikel usw. gelesen und weiss immer noch nicht so genau. Ich weiss, der Arbeitgeber kann den Urlaub kürzen, alles schön und gut. Dann habe ich gelesen, er darf das nicht einfach so machen, muss mich darüber informieren. Aber wie? Wann? Ich bin sc ...