Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub Beginn Elternzeit

Frage: Urlaub Beginn Elternzeit

Doro16

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Guten Tag, Frau Bader, eine Kollegin wird um den 09.10.2014 herum ihr Kind bekommen. Ende der Mutterschutzfrist ist demnach der 04.12.2014. Gleich anschließend nimmt sie bis zum 08.10.2015 Elternzeit. Wie viele Tage Urlaubsanspruch hat sie für das Jahr 2014 bei 30 Urlaubstagen/Jahr? Anteilig nur bis zum Ende der Mutterschutzfrist oder für den Dezember 2014 auch noch, da kein voller Elternzeitmonat vorliegt? Und wann beginnt eigentlich die Elternzeit zwecks Urlaubsanspruchsberechnung? VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Da der Mutterschutz bis in den Dezember reicht, hat sie auch Anspruch auf Urlaub bis Dezember - also fürs ganze Jahr. Die Elternzeit beginnt faktisch ab Geburt. Die erste Zeit ist sie quasi gleichzeitig im Mutterschutz und in Elternzeit. Für die Kürzung des Urlaubes zählen aber nur die Monate, die sie nur in Elternzeit ist. Also ab 5.12. Gekürzt werden darf nur für Monate, die man komplett in Elternzeit ist. Mit EZ vom 5.12. bis 08.10. ist sie die Monate Januar bis September komplett in Elternzeit. Gruß Sabine


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