chrissi14
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einem indiv. Beschäftigungsverbot.Mein Frauenarzt genehmigt einen Urlaub.Muss ich aber diesen beim AG beantragen bzw. genehmigen lassen und gehen mir dann Urlaubstage verloren? vg chrissi
Hallo, wenn der FA sagt, dass es ok ist, muss der Ag nicht zustimmen. Sie sind ja im BV. Wesentlich ist aber auch der Grund für das BV. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Beim individuellen (ärztlichen) Beschäftigungsverbot ist der Urlaub so zu handhaben wie bei der Krankschreibung (AU). Voraussetzung ist, dass das BV wegen Schwangerschaftsbeschwerden ausgestellt worden ist, und nicht wegen der Arbeitsbedingungen.
mellomania
aber mal ehrlich, man hat beschwerden und kann nicht arbeiten aber in urlaub geht? finde das schon etwas fragwürdig. die beschwerden müssen doch da sein um das bv zu kriegen. und mit den beschwerden kann man dann in urlaub...seltsam...
Tini_79
"Gehen mir dann Urlaubstage verloren?" Nein, du wärest so gestellt, wie jede andere Kollegin, die nämlich auch Urlaubstage nehmen müsste, um Urlaub zu machen!
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