sunshine12345
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe während meiner letzten Schwangerschaft für die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz ein individuelles BV erhalten. Jetzt bin ich erneut schwanger, die Elternzeit endet Ende Dezember 2013. Es ist davon auszugehen, dass ich aufgrund der Arbeitsbedingungen /gesundheitlicher Probleme ein erneutes BV erhalten werde. Ab wann kann der Arzt dieses ausstellen? Ab sofort? (Ausstellungsdatum von z.B. heute ZUM Datum der Wiederaufnahme der alten Tätigkeit) Und ist dieses dann erst NACH Ablauf der Elternzeit gültig? oder bereits vorher und "enthebelt" die restliche Elternzeit? Oder darf das BV erst kurz vor Ende der Elternzeit ausgestellt werden? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sunshine
Hallo, da Sie sowieso in Elternzeit sind, brauchen Sie kein Beschäftigungsverbot. Sinnvoll ist dies erst nach Beendigung der Elternzeit. Liebe Grüße, NB
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