Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie muss ich das Beschäftigungsverbot einreichen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie muss ich das Beschäftigungsverbot einreichen?

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Hallo, muss ich mein Beschäftigungsverbot persönlich beim Arbeitgeber abgeben oder reicht es, wenn ich es per Post schicke? Was kann ich machen, wenn er nicht darauf reagiert? Abwarten, ob am Monatsende dann mein Gehalt kommt? Gilt ein allgemeines Beschäftigungsverbot immer für alle Tätigkeiten? Ich arbeite im medizinischen Bereich und darf nicht mehr im Patientenbereich arbeiten. Oder gilt es auch gleichzeitig für eine selbstständige Nebentätigkeit?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ich würde es ihm so zukommen lassen, dass der Zugang nachweisbar ist. ZB Einwurf durch einen Boten (Ehemann) 2. Das kommt auf die Art der selbständigen Tätigkeit an Liebe Grüsse, NB


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