Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub einreichen im Beschäftigungsverbot

Frage: Urlaub einreichen im Beschäftigungsverbot

sternio

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit nahezu Beginn meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot, da ich in einer Kita arbeite und die Betriebsärztin keinen ausreichenden Schutz gegen Ringelröteln festgestellt hat. Es handelt sich also nicht um eine Risikoschwangerschaft, in der ich mich besonders schonen muss. Ich befinde mich derzeit in der 15. SSW und nach meiner eigenen Berechnung häufen sich ca. 24 Urlaubstage während des BV und Mutterschutzes an. Demnächst möchte ich für ein paar Tage wegfahren, bzw. höchstwahrscheinlich noch in den Urlaub fliegen. Abgesehen davon, dass es dem Arbeitgeber gegenüber fair wäre, diese Tage auch als Urlaubstage einzureichen, bin ich verpflichtet dazu, dieses zu tun? Vielen Dank schonmal im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Rein theoretisch hat Ihr Arbeitgeber zu jedem Zeitpunkt das Recht, Sie umzusetzen, d.h., zum Beispiel in der Verwaltung einzusetzen. Deshalb ist es der sicherere Weg, Urlaub zu beantragen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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In betrieblichen Beschäftigungsverbot musst du keinen Urlaub einreichen, aber dem AG jederzeit für eine Ersatztätigkeit zur Verfügung stehen. Wenn du ihn einreichst, wäre das fair und du bist für die Zeit der Reise dann auch von allen Verpflichtungen frei. Das mindeste wäre aber, mit dem AG Rücksprache zu halten dass du für die Zeit der Reise abwesend sein wirst. Für fehlende Ringelröteln Immunität gibt es das BV allerdings nur bis zur 20. SSW. und danach darfst du wieder in der Einrichtung arbeiten.


sternio

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Vielen Dank für deine Antwort, das hat mir schonmal weitergeholfen. Ein Freund von mir, Anwalt, aber kein Arbeitsrechtler, hat des Weiteren für mich recherchiert, und hat herausgefunden, dass es rechtlich gar nicht möglich sei, im BV Urlaub einzureichen. Aber wie gesagt, er ist kein Arbeitsrechtler. Und ja, mein BV von der Betriebsärztin geht bis zur 20. SSW, jedoch schreibt mir meine FÄ danach ein weiteres BV aus.


mellomania

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schwierig. auf welcher grundlage erhälst du ein bv von der gyn DANACH? entweder es sind JETZT beschwerden da, die ein bv durch den gyn rechtfertigen oder nicht. aber ein folge BV mit anderer diagnose bzw. vom gyn, das kann sie doch jetzt noch gar nicht wissen auf was sie das bv begründen würde...oder?


Mitglied inaktiv

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Zeiten des BVs gelten laut Gesetz wie Beschäftigungszeiten, deshalb ist es natürlich möglich, wie sonst in Beschäftigungszeiten Urlaub einzureichen. Es macht schon einen Unterschied, ob man im betrieblichen BV freigestellt ist und jederzeit für eine Ersatztätigkeit verfügbar sein muss, oder ob man Urlaub hat.


Cydney1

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also ich war bei allen 3 Schwangerschaften im BV. Urlaub der noch nicht genommen wurde verfällt nicht und Du musst ihn auch nicht nehmen. Ich habe im Jahr nach der Elternzeit die zusätzlichen Urlaubstage drauf addiert bekommen und hatte einen abgesprochenen Rahmen *abgearbeitet*


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