Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub einreichen im Beschäftigungsverbot

Frage: Urlaub einreichen im Beschäftigungsverbot

sternio

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit nahezu Beginn meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot, da ich in einer Kita arbeite und die Betriebsärztin keinen ausreichenden Schutz gegen Ringelröteln festgestellt hat. Es handelt sich also nicht um eine Risikoschwangerschaft, in der ich mich besonders schonen muss. Ich befinde mich derzeit in der 15. SSW und nach meiner eigenen Berechnung häufen sich ca. 24 Urlaubstage während des BV und Mutterschutzes an. Demnächst möchte ich für ein paar Tage wegfahren, bzw. höchstwahrscheinlich noch in den Urlaub fliegen. Abgesehen davon, dass es dem Arbeitgeber gegenüber fair wäre, diese Tage auch als Urlaubstage einzureichen, bin ich verpflichtet dazu, dieses zu tun? Vielen Dank schonmal im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Rein theoretisch hat Ihr Arbeitgeber zu jedem Zeitpunkt das Recht, Sie umzusetzen, d.h., zum Beispiel in der Verwaltung einzusetzen. Deshalb ist es der sicherere Weg, Urlaub zu beantragen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

In betrieblichen Beschäftigungsverbot musst du keinen Urlaub einreichen, aber dem AG jederzeit für eine Ersatztätigkeit zur Verfügung stehen. Wenn du ihn einreichst, wäre das fair und du bist für die Zeit der Reise dann auch von allen Verpflichtungen frei. Das mindeste wäre aber, mit dem AG Rücksprache zu halten dass du für die Zeit der Reise abwesend sein wirst. Für fehlende Ringelröteln Immunität gibt es das BV allerdings nur bis zur 20. SSW. und danach darfst du wieder in der Einrichtung arbeiten.


sternio

Beitrag melden

Vielen Dank für deine Antwort, das hat mir schonmal weitergeholfen. Ein Freund von mir, Anwalt, aber kein Arbeitsrechtler, hat des Weiteren für mich recherchiert, und hat herausgefunden, dass es rechtlich gar nicht möglich sei, im BV Urlaub einzureichen. Aber wie gesagt, er ist kein Arbeitsrechtler. Und ja, mein BV von der Betriebsärztin geht bis zur 20. SSW, jedoch schreibt mir meine FÄ danach ein weiteres BV aus.


mellomania

Beitrag melden

schwierig. auf welcher grundlage erhälst du ein bv von der gyn DANACH? entweder es sind JETZT beschwerden da, die ein bv durch den gyn rechtfertigen oder nicht. aber ein folge BV mit anderer diagnose bzw. vom gyn, das kann sie doch jetzt noch gar nicht wissen auf was sie das bv begründen würde...oder?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Zeiten des BVs gelten laut Gesetz wie Beschäftigungszeiten, deshalb ist es natürlich möglich, wie sonst in Beschäftigungszeiten Urlaub einzureichen. Es macht schon einen Unterschied, ob man im betrieblichen BV freigestellt ist und jederzeit für eine Ersatztätigkeit verfügbar sein muss, oder ob man Urlaub hat.


Cydney1

Beitrag melden

also ich war bei allen 3 Schwangerschaften im BV. Urlaub der noch nicht genommen wurde verfällt nicht und Du musst ihn auch nicht nehmen. Ich habe im Jahr nach der Elternzeit die zusätzlichen Urlaubstage drauf addiert bekommen und hatte einen abgesprochenen Rahmen *abgearbeitet*


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, muss ich mein Beschäftigungsverbot persönlich beim Arbeitgeber abgeben oder reicht es, wenn ich es per Post schicke? Was kann ich machen, wenn er nicht darauf reagiert? Abwarten, ob am Monatsende dann mein Gehalt kommt? Gilt ein allgemeines Beschäftigungsverbot immer für alle Tätigkeiten? Ich arbeite im medizinischen Bereich und darf nic ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe während meiner letzten Schwangerschaft für die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz ein individuelles BV erhalten. Jetzt bin ich erneut schwanger, die Elternzeit endet Ende Dezember 2013. Es ist davon auszugehen, dass ich aufgrund der Arbeitsbedingungen /gesundheitlicher Probleme ein erneutes BV erhalten wer ...

Hallo Frau Bader, meine Gynäkologin hat mir ein individuelles Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten über 6 Stunden pro Tag ausgestellt. Ich habe eine Haupt- und eine Nebenbeschäftigung (Minijob) mit den folgenden Arbeitszeiten: Arbeitgeber A (Hauptbeschäftigung): Mo 8, Di 8, Mi 4 (nachmittags), Do 8, Fr 8 Stunden Arbeitgeber B (Minijob ...

Guten Tag! Habe heute das Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen. Muss ich beim Schreiben auf die Richtigkeit achten? Wenn ja auf welche Floskeln etc. sollte ich achten? Mein Arbeitgeber scheint sich Mühe gemacht zu haben und es sieht auch richtig aus, aber weder er noch ich sind Experten. Wo muss ich es überall einreichen? Habe e ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...