Anto89
Guten Abend, Ich bin seit Beginn der Schwangerschaft in einem individuellen vollständigen Beschäftigungsverbot. Ich habe dieses Jahr noch 25 Urlaubstage. Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Mein Arbeitgeber möchte mir die 25 Tage Urlaub ausbezahlen. Mit der Begründung, dass ich diesen - zusammen mit dem dazukommendem Urlaubsanspruch - nach der Elternzeit nicht abbummeln könne und er letztendlich verfallen würde. Ist eine Ausbezahlung des Urlaubs zulässig wenn das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt? Entstehen mir dadurch Nachteile? (Steuern etc.?) Vor Dank schon einmal im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Anto89
Hallo, hierzu gibt es eine klare gesetzl. Regelung in § 17 BEEG. Der Urlaub kann nach der EZ genommen werden. EIne Auszahlung ist gersetzlich nur bei Beendigung des Vertrages möglich. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. auszahlen des urlaubs ist nur bei beeendigung des arbeitsverhältnisses möglich. der urlaub verfällt am ende des folgejahres der rückkehr aus der elterzeit . wenn du in der elternzeit teilzeit arbeitest, erhälst du da neuen urlaub. der vollzeit urlaub bleibt eben stehen bis s.o.
Felica
Ist halt dämlich vom AG. Den theoretisch könntest du ihn dir auszahlen lassen und dann trotzdem auf das abfeiern des mindesturlaubes bestehen. Den der Gesetzgeber sieht eine Auszahlung nur bei Beendigung des AV vor. Sonst nicht. Davon ab klar hast du da steuerliche Nachteile. Den das ganze muss ja versteuert werden. Also rutscht du im blödesten Falle eine Stufe höher bei den Abgaben. Ohbe deine Zustimmung darf er aber nicht auszahlen und er muss es auch ermöglichen das du diesen nach der EZ nehmen kannst. Ich würde ihm also vorschlagen, das du dann entsprechend der urlaubstag, im anschluss an der EZ noch daheim bleibst und Urlaub nimmst. Was er machen kann, er kann dir fpr jeden Monat den du komplett in EZ bist, den Urlaub um ein 12tel kürzen. Evtl weiss er das nicht und meint das du für die EZ selbst auch urlaubsanspruch erwirbt. Auch dann wenn du in der EZ nicht arbeitest. Den ansonsten ist das doch überschaubar bis zum mutterschutz. Verfallen würde der Urlaub übrigens erst am Ende des Folgejahres in dem deine EZ endet. Auch das wissen viele AG nicht.
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