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Hallo Frau Bader, mein Mutterschutz fängt mit dem 03. Januar an. Da ich ja Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes habe, entstehen natürlich Urlaubstage. Unser Personalbüro hat mich darüber informiert, dass ich diesen Urlaub erst ab dem Jahr 2001 nehmen darf, da Urlaub nicht vorgezogen werden kann. Daher würde ich gerne zwei Dinge wissen. Ist es rechtlich kein Problem den Urlaub dann spätestens nach drei Jahren Erziehungsurlaubes zu nehmen und sollte ich mir etwas schriftliches geben lassen, worin die Anzahl der mir verbleibenden Urlaubstage aufgeführt sind? Ich hoffe, sie können mir weiterhelfen. Mit besten Dank Diana
Liebe Diana, hatten Sie das nicht schon mal gefragt? Hierzu gibt es viel im Forum. Es gilt § 17 BEzGG, wonach der Urlaub nach dem EU genommen werden kann. Der Resturlaub kann im laufenden oder Folgejahr nach dem EU genommen werden. Ich halte es aber für sinnvoll, solche Dinge schriftlich zu regeln, damit es später keinen Ärger gibt, vorgeschrieben ist das aber nicht. N. Bader
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