Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub an den "Feiertagen"

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub an den "Feiertagen"

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Eine Bekannte arbeitet wegen ihres Kindes nur noch Vormittags (Teilzeit). Jetzt meint ihr Arbeitsgeber da sie nur Vormittags arbeitet müsse sie für den 24. und den 31.12. jeweils einen kompletten Urlaubstag nehmen. kolegen die Nachmittags arbeiten müssen kenen nehmen und kolegen welche Vollzeit arbeiten benötigen 1 Urlaubstag. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, daß diese Benachteiligung das vom Teilzeitarbeitsgesetz gedeckt bzw. beabsichtigt ist. Weiß irgend jemand wie das Gesetzlich geregelt ist? Vielen Dank im Voraus Ingo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich finde die Abrechnung nachvollziehbar. Das Gesetz betrachtet den 24.12. (Heiligabend) und den 31.12. (Silvester) als gewöhnliche Arbeitstage. Liebe Grüsse, NB


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Wenn sie zb am 20.12.2010 (Montag) Urlaub nehmen wollte, würde ihr da nur ein halber Urlaubstag abgezogen? Ich kenn das so: Auch wenn man nur vormittags arbeitet, hat man 26 Tage Urlaub (wie Vollzeitkräfte). Allerdings ist 1 Urlaubtstag nur 4 Std "wert". Man braucht ja auch nur die 4 Std, um den ganzen Tag frei zu haben! Ich seh keine Benachteiligung! (bzw nur bei den Vollzeitkräften, da sie eigentlich nur je nen halben Tag abgezogen bekommen dürften) Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Moin, es geht hier expliziet um den 24. und 31. 12. die in allen mir bekannten Firmen jeweils einen halben Tag Urlaub kosten. Da sehe ich dann schon eine Benachteiligung wenn eine Vormittagskraft dafür 2 Urlaubstage opfern muß. Oder liege ich da völlig daneben? LG Ingo


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Hallo, nur mal so wir als Tochterfirma müssen 2 Tage Urlaub nehmen, die Mitarbeiter unserer Mutterfirma je nur einen Halben. Und das geht nun schon seit Jahren so und es geht auch.


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Die Formulierung ist vielleicht falsch - mit dem halben Tag. Es ist nur dewesen ein "halber Tag", weil die 4 Std, die frei gemacht werden, bei einer Vollzeitkraft eben der halbe Tag sind! Bei einer Halbtagskraft (mit 20 Std pro Woche) sind 4 Std, die frei gemacht werden, eben ein ganzer Arbeitstag. Wurde es jetzt klarer? Gruß Sabine


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Moin, es ist nur für mich schwer Nachvollziehbar da egal ob Teil- oder Vollzeitkraft jeweils 30 Tage Urlaub im Jahr haben. Der eine aber 31 und der ander 30 Tage zu Hause bleiben darf. LG Ingo


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Ist aber so! Derjenige, der seine Teilzeit zB so wählt, dass er Dienstag und Donnerstag je 10 std zu bringen hat, hats noch besser. Fällt zB der 1. Mai oder Allerheiligen auf einen Donnerstag, dann braucht er nur 1 Tag Urlaub (für Dienstag) zu nehmen und hat die ganze Woche frei! Gruß Sabine


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