Merci
Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zur Teilzeit, die Sie vor einigen Tagen beantwortet haben. Hier ein kurzes Update wie es weiterging... Als Ablehnungsgrund wird nun von meinem Chef als "dringender betrieblicher Grund" angegeben, dass eine Teilzeitstelle den Betriebsablauf in einem Klinikunternehmen stören würde. Er vergibt daher grundsätzlich nur Vollzeitstellen. Teilzeitstellen nur, wenn auch zufällig eine Teilzeitstelle frei wird. So kann offenbar dass BEEG in meinem Fall (Tätigkeit als Ärztin) beliebig ausgelegt werden und wie es aussieht kann ich da auch nichts machen außer mir woanders eine vergleichbare Stelle zu suchen. Dies ist mit Kind aber nicht mehr so einfach. Schade, und ein Armutszeugnis :(
Hallo, wieso kann eine Ärztin nur VZ arbeiten? Wegen der Betreuung auf Station? Suchen Sie sich woanders eine TZ-Tätigkeit. Blöd ist das. Liebe Grüße NB
Merci
Genau aus diesem Grund, denn eine OP läuft auch weiter obwohl meine Arbeitszeit dann schon zu Ende wäre... Klingt lächerlich, ist aber leider so.
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