Murzel2021
Sehr geehrte Frau Bäder, mein Mann hat für den 6. und 10. LM Elterngeld beantragt. Der 6. LM beginnt Mitte März. Evtl wird es zum 01.04. einen Arbeitgeberwechsel geben. Wie ist hier vorzugehen? Muss der neue Arbeitgeber den Zeiträumen zustimmen?Was passiert wenn er den 2. Monat nicht genehmigt bekommt?
Hallo, die EZ muss beim neuen AG neu beantragt werden, Frist 7 Wo. Liebe Grüße NB
Dojii
Der neue Arbeitgeber muss den Elternzeitmonat nicht vom alten Arbeitgeber einfach übernehmen. Dein Mann muss beim neuen Arbeitgeber den 10. Lebensmonat neu anmelden (mind. 7 Wochen vorher), dann kann der neue Arbeitgeber das nicht ablehnen. Wenn dein Mann den zweiten Elternzeitmonat (aus welchen Gründen auch immer) gar nicht in Anspruch nimmt, muss er den ersten wieder zurückzahlen. Ich sehe aber auch noch ein zweites Problem: Du schreibst, der 6. Lebensmonat beginnt Mitte März (und läuft dann bis Mitte April). Aber ab dem 01.04. wäre dein Mann schon beim neuen Arbeitgeber. Das bedeutet doch, er kann auch den 6. LM nicht komplett in Elternzeit sein.
Mitglied inaktiv
Ihr habt einen Denkfehler... Im ersten Lebensmonat wechselt der AG. Der Monat ist auch nicht voll bzw er bekommt ja Lohn, der auf das Elterngeld angerechnet wird Elterngeld wird ja in Lebensmonaten gerechnet und nicht in Kalender Monaten. Der neue AG muss die Elternzeit Monate nicht übernehmen.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich möchte während meine Elternzeit Teilzeit in einem anderen Land der EU üben, für ein anderen Arbeitgeber. Ich gehe davon aus dass ich Erlaubnis von meinem derzeitigen Arbeitgeber bräuchte und kein Elterngeld bekommen wurde (nur dass Geld von mein Teilzeitarbeit?) Ist dass trotzdem möglich oder gäbe es andere Bedingungen? Danke i ...
Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich befinde mich aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber (unbefristetes Beschäftigtunsverhältniss) mit meinem zweiten Kind in meinem zweiten Jahr Elternzeit (ursprünglich ein Jahr beantragt, aber durch Zustimmung des Arbeitgebers auf zwei Jahre verlängert); diese endet am 29.05.22. Seit 11.2021 arbeite ich mit vorliege ...
Guten Tag Frau Bader, Kurz zu den Eckdaten meines Falls: Unsere Tochter wurde am 28.03.22 geboren. Derzeit befinde ich mich also im Mutterschutz und habe anschließend bereits Elternzeit beantragt die ich per Einwurf Einschreiben an meinen Arbeitgeber geschickt habe. Eine direkte Rückmeldung zum Antrag auf Elternzeit vom Arbeitgeber habe ich no ...
Hallo Frau Bader, Ich habe die Kündigung nun vom Arbeitgeber erhalten. Muss ich diese jetzt einfach akzeptieren da Sie ja meinten die Aufsichtsbehörde würde der Kündigung wegen Geschäftsaufgabe sicher zustimmen? Muss ich mich trotzdem beim Arbeitsamt melden? Desweiteren hatte ich meinen Arbeitgeber gefragt was mit meinen restlichen Urlaubsta ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit noch schwanger und erwarte Ende August mein Kind. Mein AG wird voraussichtlich zu Ende des Jahres (31.12.2022) schließen, ob das dann eine Insolvenz ist weiß ich nicht, würde es eher als eine geplante Abwicklung bezeichnen. Es ist noch nichts offizielles schriftliches verkündet, bisher nur Thema bei der Ver ...
Ich bin im zweiten Jahr der Elternzeit und muss jetzt versuchen, in Teilzeit zu arbeiten, um etwas Geld zu verdienen. Mein Job ist über 170 km entfernt und es lohnt sich nicht, in Teilzeit zu diesem Job zurückzukehren. Die Reisekosten würden mehr betragen, als ich verdienen würde. Ich möchte meinen alten Vertrag behalten, da ich am Ende meiner Elte ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich werde ab Oktober wieder in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber während meiner Elternzeit anfangen. Jetzt bin ich schwanger und frage mich, ob der neue Teilzeitvertrag aufgehoben werden kann, wenn ich vor Antritt bekannt gebe, dass ich schwanger bin. Ich habe erst Mitte September meinen ersten FA Termin, solange möchte i ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit, noch bis 09/2023, mein Elterngeld ist bereits ausgelaufen. Nun möchte ich 30 Std bei einem anderen Arbeitgeber (befristete Stelle bis 09/23) anfangen (> 500 EUR), dieser wird mit deren Anforderung zu meinem 1.AG. Im Gespräch wies mich nun der neue Arbeitgeber außerdem darauf hin, ...
Hallo Frau Bader, 1. Anliegen: Mein Arbeitgeber zahlt eine Inflationsprämie zweiteilig. Während der zweiten Auszahlung bin ich aber schon in Elternzeit. Daher verweigert er mir die zweite Auszahlung. Laut meinen Recherchen im Internet stoße ich allerdings auf andere Informationen, nämlich das mir die Auszahlung auch in Elternzeit zusteht. 2 ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Die letzten 10 Beiträge
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht