Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG1 während Elternzeit - Arbeitgeber zu weit weg für TZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ALG1 während Elternzeit - Arbeitgeber zu weit weg für TZ

hh267

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Ich bin im zweiten Jahr der Elternzeit und muss jetzt versuchen, in Teilzeit zu arbeiten, um etwas Geld zu verdienen. Mein Job ist über 170 km entfernt und es lohnt sich nicht, in Teilzeit zu diesem Job zurückzukehren. Die Reisekosten würden mehr betragen, als ich verdienen würde. Ich möchte meinen alten Vertrag behalten, da ich am Ende meiner Elternzeit (nach 3 Jahren) wieder in die Nähe des Arbeitsplatzes ziehe. Ich spreche nicht gut Deutsch und brauche daher Unterstützung bei der Suche nach einem Teilzeitjob, der näher liegt. Habe ich Anspruch auf ALG1, wenn ich meinen alten Job in Teilzeit nicht ausüben kann, weil er zu weit weg ist? Mein Arbeitgeber bietet mir Teilzeitarbeit an, aber bei den Arbeitsstunden und -kosten macht das keinen Sinn. Danke für Ihre Rat.


Ani123

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Sie haben keinen Anspruch auf aLG1. Die Entfernung zum Arbeitsplatz haben sie vermutlich selbst geschaffen. Ihr AG bietet ihnen eine TZ-Stelle an. Sie möchten diese nicht ausüben (Grund ist die Entfernung). Sie können ihren AG fragen, ob er TZ in EZ bei einem anderen AG zustimmt. Er muss es nicht und gerade im Hinblick darauf, dass er ihnen TZ anbieten kann könnte es schwierig sein, dass er zustimmt. Wenn er zustimmt können sie sich eine Stelle in der Nähe suchen. Wenn nicht bleibt ihnen nur die Möglichkeit TZ beim jetzigen AG zu arbeiten. Evtl. ist tageweise Homeoffice möglich? Wenn sie das nicht können bleibt nur zuhause in EZ zu bleiben oder zu kündigen. Dann sind sie Hausfrau. Erkundigen Sie sich wie es dann mit ihrer Krankenversicherung ist. Hinzu kommt wegen Eigenkündigung eine Sperre bei der Agentur für Arbeit. Wenn die Sperre vorbei ist können sie ALG1 beantragen. Dafür muss ihr Kind betreut sein (was ich vermute, dass es das auch ist, weil sie arbeiten wollen). Sie bekommen ALG1 in der Höhe der Stunden, die sie arbeiten können. Z. B. möchten sie 20 Stunden arbeiten bekommen sie ALG1 in der Höhe. Ausgangspunkt zur Berechnung des ALG wäre ihr vorheriges Gehalt. Überlegen Sie es sich gut, ob sie das wirklich wollen, denn im Hinblick darauf, dass sie einen Rückzug planen wäre es gut den Arbeitsplatz zu behalten. Die Agentur für Arbeit wird ihnen vermutlich nicht helfen, denn warum sollen die Kosten für jemanden ausgeben, der eine Arbeitsstelle hat und dort dem Wunsch entsprechend TZ arbeiten könnte? Entfernung werden die als Grund nicht gelten lassen. Warum wohnen sie zurzeit 170 km entfernt? Was macht der KV? Evtl. haben sie Anspruch auf Kindergeldzuschuss Wohngeld, o, ä.?


Neverland

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Dürfte beim AA eine Einzelfallentscheidung werden. Mit berechtigten Gründen wegen der Entfernung könnte es ALG1 geben. Grund könnte zB sein das der Ehemann wegen Job entsendet worden ist und das befristet ist. Dann könnte man argumentieren.


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