Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber schließt während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber schließt während Elternzeit

AugustEve

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Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit noch schwanger und erwarte Ende August mein Kind. Mein AG wird voraussichtlich zu Ende des Jahres (31.12.2022) schließen, ob das dann eine Insolvenz ist weiß ich nicht, würde es eher als eine geplante Abwicklung bezeichnen. Es ist noch nichts offizielles schriftliches verkündet, bisher nur Thema bei der Vereinsversammlung. Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein. Nun werde ich dann voraussichtlich in EZ gekündigt werden. Was hat das für Auswirkungen auf meine EZ?/ Versicherung? Was ist wenn ich nach einem Jahr EZ gerne ein zweites Jahr verlängern möchte aber eigentlich keinen AG habe? Was passiert wenn ich direkt 2 Jahre EZ nehme obwohl klar ist, dass es den Träger dann nicht mehr gibt? Ich hoffe, einige Fragen können geklärt werden! Besten Dank Eve


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne AG keine EZ. Die EZ endet automatisch mit der Beendigung des Vertrages. Die Kündigung ist aber nur möglich mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beendigung in EZ sind, bleiben Sie während des Bezuges von EG beitragsfrei weiter versichert, danach bleibt Familienversicherung o eigene KK. Liebe Grüße NB


Dojii

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Deine Elternzeit endet mit dem Ende deines Vertrages, egal ob du vorher ein Jahr angemeldet hattest oder zwei oder drei. Verlängern geht dann natürlich auch nicht mehr, da du keinen Arbeitgeber mehr hast. Ab dem Ende deines Vertrages bist du Hausfrau (mit Elterngeldbezug). Deine Krankenversicherung läuft so lange beitragsfrei weiter, wie du Elterngeld bekommst. In diesem Fall wäre es vermutlich ratsam, das Elterngeld Plus für max. 24 Monate zu nutzen, damit du auch nach dem Ende deines Vertrages noch möglichst lange beitragsfrei krankenversichert bist.


mellomania

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sondern höchstens 22. und auch nur dann, wenn man exakt die ersten beiden monate nach der geburt mutterschutz nur hat und nicht länger. diese ersten mutterschutzmonate müssen nämlich als basismonate gerechnet werden und nur die übrigen auf 12 kann man teilen und kommt bei besten bedingungen auf max 22 monate EG bezug.


Dojii

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Deswegen sagte ich ja maximal 24 Monate. ;)


mellomania

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Es gibt maximal 24 Monate nicht! Maximal 22!! Das sollte schon korrekt sein!


WonderWoman

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klar geht 24. wenn man keinen anspruch auf mutterschaftsgeld hat. aus welchen gründen auch immer. mein mann bekommt 24 monate.


AugustEve

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Danke für eure Antworten! Weiß dann noch wer von euch ob beantragtes EGPlus nachträglich in BasisEG umgewandelt werden kann? Ich habe eigentlich nicht vor, 2 Jahre EG (bzw 22 Monate in meinem Fall) zu beziehen aber weiß ja jetzt noch nicht, wie der kleine Stöpsel dann drauf ist!


Mitglied inaktiv

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Du kannst jederzeit von egplus ins Basis wechseln. Nach dem ersten Geburtstag kann man sich auch das übrige egplus auszahlen lassen


misses-cat

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Als hausfrau hat man 12 monate das recht auf die 300 Eg basis , also geteilt sind das bei mit 24 monate!


Mitglied inaktiv

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Ja genau als Hausfrau hat man keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und dann läuft das Elterngeld ab Geburt. Bei der Ap ist das aber anders. Da werden die Monate mit Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet und muss als Basis beantragt werden


misses-cat

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Mellomania schreibt aber das es nie gehen würde das man 24 monate bekommt und das ist halt nicht richtig. Nebenbei auch selbständige können anrecht auf 12 bzw 24 monate haben


Bone

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Es geht sogar mehr wie 24 Monate. Theoretisch gehen bis zu 28 Monate Elterngeld.


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