Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

"Unternehmersgattin", Krankenkasse

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: "Unternehmersgattin", Krankenkasse

Mitglied inaktiv

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Guten Tag! Ich bin arbeitslos, und beziehe Arbeitslosengeld 2. Mein Mutterschutz beginnt Ende August, vorher möchten wir aber gerne heiraten, so dass ich zum Beginn des Mutterschutzes keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld 2 habe. Wie kann ich (+Baby)beitragsfrei in der ges. Versicherung bleiben, mein Zukünftiger ist selbstständig und privatversichert. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Haben beide Eheleute ein eigenes Einkommen, so sind ihre Kinder nicht in der GKV wenn: der privat krankenversicherte Elternteil ein durchschnittliches Einkommen von mehr als 3.862,50 (Versicherungspflichtgrenze 2004) monatlich hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte. Beispiele: Der Ehemann verdient mehr: Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich 1.250,- EUR. Ihr Mann gehört einer privaten Krankenversicherung an. Er erzielt monatliche Einkünfte von 3.900,- EUR. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl 3.862,50 EUR im Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder müßten, sollen sie nicht ohne Krankenversicherungsschutz sein, privat versichert werden. Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, sie verdient 1.250,- EUR monatlich. Der Mann ist selbständig und privat versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt 2.500,- EUR. Das Gesamteinkommen des Mannes ist zwar höher als das seiner Frau, nicht jedoch höher als 3.862,50 EUR monatlich. Die Ehefrau bekommt deshalb Krankenscheine für ihre Kinder. Der Ehemann ist freiwilliges GKV-Mitglied. Sein Einkommen beträgt 4.000,- EUR. Die Ehefrau ist privat krankenversichert. Sie hat Einkünfte in Höhe von 3.900,- EUR monatlich. Das Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar 3.862,50 EUR im Monat, nicht jedoch das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes mitversichert - obwohl das Familieneinkommen höher ist als das im Beispiel 1. Und noch etwas: Auch wenn für Kinder eines Ehepaares Anspruch auf Familien-Mitversicherung in der GKV gegeben wäre, entfällt er, wenn das Kind über eigenes Einkommen von monatlich mehr als 375,- EUR verfügt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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..dieser kopierte Textauszug hilft natürlich in meinem Fall so garnicht weiter. In andern Fällen vielleicht schon, also trotzdem danke.


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