nuja87
Hallo! Ich hab zwei Fragen auf die wir keine vernünftige Antwort beim JA bekommen. Erstens mein Lebensgefährte ist im September unverschuldet Arbeitslos betriebsbedingete Kündigung) geworden und konnte keinen vollen Unterhalt (nach Titel) zahlen sonder nur 133 Euro pro Kind nun kam eine Rechnung von JA das er nun da er wieder Arbeit hat knapp 1500 Euro nachzahlen sollte da ja ein Titel besteht und deswegen BGB 1603 Absatz 1 nicht wirke stimmt das??? Meine zweite Frage vor kurzem wurde unser gemeinsamer Sohn geboren sollen wir da eine Neuberechnung beantragen oder lieber gleich eine Abänderngsklage? Titel wurden vom JA von seinen beiden ersten Kindern gemacht.
Hallo, wenn ein Titel besteht und er dagegen nicht vorgegangen ist, bleibt der Anspruch bestehen. Wenn ein Mangelfall vorliegt, er also nicht irre viel verdient, würde ein Anwalt erst ausrechnen und dann entscheiden, ob eine Änderungsklage sinnvoll ist. Liebe Grüße, NB
nuja87
er verdient jetzt ca 1400-1500 Euro und zahlt 225 pro Kind
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