Sunoda
Guten Abend Frau Bader und ein frohes neues Jahr! ich habe eine Frage bezüglich der Neuberechnung des Unterhalts. Die Mutter meines Stiefsohnes ( Kind lebt bei uns, er ist 9Jahre alt) geht nun nach der Elternzeit wieder arbeiten. Sie schrieb uns das mein Mann den Unterhalt ( den sie zahlt ) neu berechnen lassen soll aufgrund ihres neuen Einkommens. In der Vergangenheit haben wir dies durch das Jugendamt berechnen lassen allerdings wurde dies drei mal falsch berechnet. Daraufhin haben wir dies über Prozesskostenbeihilfe von einem Anwalt berechnen lassen. Mittlerweile arbeitet mein Mann etwas mehr und fällt so genau über die „Grenze“... Sehe ich es richtig, dass wir entweder wieder zum Jugendamt gehen ( was wir eigentlich ungern möchten ) oder den Anwalt auf eigene Kosten beauftragen? Eine Alternative gibt es nicht? Können Sie mir sagen was an Kosten auf uns zukommen würde für die Neuberechnung über einen Anwalt? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, das Einkommen Ihres Mannes ist doch unerheblich - die KM muss doch zahlen. Wenn das JA nicht richtig rechnen kann, würde ich zu einem Fachanwalt für FAmilienrecht gehen. Liebe Grüße NB
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