Frage: Unterhalt neuberechnung

Guten Tag, Mein Ehemann (seit 2019) hat eine Tochter (12) aus einer früheren Beziehung. Er zahlt 445,50€ Unterhalt. Seit 2020 haben wir eine gemeinsame Tochter. Ich bin Teilzeitbeschäftigt verdiene netto 1006.53€ Mein Ehemann netto ca 2230€ . Er selbst hat 2018 ein privat Kredit aufgenommen von knapp 30.000€ da er bei seinen Eltern ausgezogen ist. Die monatliche Rate dafür beträgt 578€. Ich habe beim Jugendamt angerufen ob eine neu Berechnung möglich ist , die Dame total abwertend sie würde mal drüber schauen aber da ist höchstwahrscheinlich nichts zu machen . Ich habe der Dame die Sachlage geschildert das wir finanziell aufgrund von Versicherungen Fahrtkosten Miete Telefon etc. wirklich knapp sind. Der großen Tochter soll natürlich an nichts fehlen , aber je älter unsere Tochter wird werden größere Anschaffungen nötig. Ist es richtig das man den Unterhalt aufgrund der gelisteten Punkte nicht herabsetzten kann ? Lieber zu einem Anwalt für die neuberechnung ?

von Melo43 am 28.09.2021, 18:19



Antwort auf: Unterhalt neuberechnung

Hallo, bei dem Darlehen muss man draufschauen, ob es zu berücksichtigen ist, Verbraucherdarlehen eher nein. Fahrtkosten zur Arbeit werden aber berücksichtigt. Zur Miete sagt die Düss. Tab.: Im Selbstbehalt sind bis 430 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind. Der Selbstbehalt von 1.160 € kann, je nach OLG-Bezirk, um 10 % gemindert werden, da er mit Ihnen zusammenlebt. Sie sehen, es ist wichtig, einen Fachanwalt vor Ort aufzusuchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2021



Antwort auf: Unterhalt neuberechnung

Der Kredit, Versicherungen und Auto sind Privatvergnügen und sicher kein Grund dafür, seinem eigenen Kind weniger Unterhalt zu zahlen! Kinder sind teuer und das hätte dein Mann überlegen sollen, bevor er weitere Kinder zeugt. Stell dir vor, dein Mann trennt sich auch von dir und bekommt noch ein Kind mit einer anderen Frau. Dann verzichtest du sicher auch gerne auf einen Teil des Unterhaltes für euer Kind, oder vielleicht doch nicht? Wenn es bei euch finanziell knapp ist, kannst du mehr arbeiten gehen oder dein Mann wechselt den Arbeitgeber oder macht zusätzlich einen Nebenjob. Was braucht ein einjähriges Kind an "größeren Anschaffungen"? In dem Alter sind Kinder noch billig; im Alter der großen Tochter deines Mannes sieht das übrigens anders aus.

von 3wildehühner am 28.09.2021, 19:36



Antwort auf: Unterhalt neuberechnung

Hallo, "Netto" 2230,- ist relativ. Was genau ist da schon abgezogen? bekommt er Urlaubs- oder Weihnachtsgeld? Und zuerst ist zu klären auf welcher Grundlage er zahlt. Gibt es einen Unterhaltstitel bzw. ein Gerichtsurteil? Dann muss er auf Unterhaltsneuberechnung klagen wenn die Mutter des älteren Kindes einer Kürzung des Unterhalts nicht zustimmt. Wenn es eine private Vereinbarung ist, dann könnte er selbst ausrechnen wieviel er zahlen müsste und den Unterhalt kürzen. Zur Not muss dann die Mutter klagen wenn sie mehr will. Rechnet also mal lt. der aktuellen Düsseldorfer Tabelle aus und wie gesagt: es kommt auf einige Faktoren an. CG D

von desireekk am 29.09.2021, 02:36



Antwort auf: Unterhalt neuberechnung

Ich kann mir vorstellen, dass das jugendamt unterbegeistert war, dass die next anruft. Laut düsseldorfer tabelle sind 445€ der zahlbetrag bei bereinigtem netto zwischen 1900 und 2300€ verdienst. Mehr bereinigen nutzt also wenig. ICH würde die kreditraten strecken, ich sehe keine chance auf einen mangelfall, immerhin verdienst du dazu....

Mitglied inaktiv - 29.09.2021, 09:17



Antwort auf: Unterhalt neuberechnung

Danke erst mal für all die Antworten . Die Kreditkarte wird Moment versucht runterzustufen. Den privat Kredit hat er nicht zum Vergnügen genommen, er musste überstürzt bei seinen Eltern ausziehen und sich eine eigene Wohnung nehmen . Natürlich hat er nicht den ganzen Kredit in die Wohnung investiert sondern musste sich ein pkw zu legen(Arbeitsweg von 60km). Den restlichen Betrag hatte er zu Seite legt womit wir am Ende die Erstausstattung unserer gemeinsamen Tochter geholt haben. Der großen Tochter soll an nichts fehlen ! Ihm fällt es selbst schwer bei ihr etwas kürzen zu wollen. Ja der Unterhalt ist Tituliert. Zu mir selbst ich kann leider nicht mehr als Teilzeit arbeiten da ich noch auf meine Tochter aufpasse. Leider haben wir keinen Kita Platz oder Tagesmutter bekommen können ( ist auch nochmal einmal ein kosten Faktor ) Von seinem Nettoeinkommen ist nichts abgezogen keine anteilige miete , keine Rate etc . Und wenn man alle Kosten abzieht ist er leider monatlich im Minus .

von Melo43 am 29.09.2021, 11:00



Antwort auf: Unterhalt neuberechnung

Soweit ich informiert bin, kann man vom netto auch nur 5% für berufliche aufwendungen abziehen. Die unterhaltsberechnung bezieht sich eh auf 2 kinder (hab ich auch noch nie verstanden!) Wenn der tituliert ist, dann hat das schon seine richtigkeit. Wofür er den kredit hat, ist bei der berechnung wurst. Da er durch dich auch kosten spart, indem er miete und leben teilen kann, könnte das u.u.zur herabsetzung des selbsbehalts führen. Sprecht mit der bank und verlängert die laufzeit, das ist denen nur recht, btdt.

Mitglied inaktiv - 29.09.2021, 11:32



Antwort auf: Unterhalt neuberechnung

ich würde versuchen mit der Bank zu sprechen ob man die monatliche Rate für den Kredit runter setzen kann. Mehr bleibt kaum außer das sich einer von euch beiden oder beide einen besser bezahlten Job suchen. Und die Kosten für ein Kleinkind halten sich wirklich noch im Rahmen. Kein vergleich zu dem was noch kommt.

von Felica am 29.09.2021, 12:02



Antwort auf: Unterhalt neuberechnung

Bei der hohen Rückzahlung / Rate müsste der Kredit doch bald durch sein - spätestens in 1,5 Jahren, denn Zinsen wird er ja kaum bis wenig zahlen. Also Augen zu und durch. Ein Kind von 0-2,5 Jahren braucht doch kaum was, die hohen Kosten kommen erst noch und dann habt ihr fast 600,-- Euro/Monat mehr zur Verfügung. Alternativ könnte einer von euch einen Minijob ausüben für den Übergang.

von KielSprotte am 29.09.2021, 13:03



Antwort auf: Unterhalt neuberechnung

Vielleicht einfach nochmal strategisch über das Thema Finanzplanung nachdenken? Ein Typ, der 2018 ein Kredit aufnimmt und einen Teil zur Seite legt (und auch für diesen Teil natürlich Zinsen zahlt), für ein Kind, dass 2020 geboren wird.... Sich dabei - trotz bekannter Kinderplanung - eine Rate von 25% seines Nettolohns aufschwatzen lässt. Und will daran während der Schwangerschaft nichts verändern, nicht als das Baby da ist, sondern erst jetzt? ...muss ich nicht verstehen! Ein Anwalt hilft da sicher - aber kostenpflichtig weiter! Ansonsten: selber einlesen und zum Jugendamt gehen (wobei mein erster Gang zur Bank ginge, um für den Restbetrag eine niedrigere Rate zu vereinbaren) Viele Grüße Sabine

von SumSum076 am 29.09.2021, 17:40



Antwort auf: Unterhalt neuberechnung

Hallo Melo, ich staune! Ich hatte lange wirklich sehr wenig Geld zur Verfügung und habe es geschafft, trotz mehrfachen Umzugs dafür keinen Kredit aufzunehmen - darauf wäre ich auch nie gekommen. Ein gebrauchtes Auto kostet auch keine Unsummen, die Höhe des Kredits ist diesbezüglich unverhältnismäßig und für die Erstausstattung eines Babys Kreditgeld zu nehmen, kann ich nicht nachvollziehen. Man hätte den Kredit besser zügiger damit abgezahlt. So ein kleines Baby braucht kaum was, und was gebraucht wird, kann man auch gebraucht in bester Qualität günstig erstehen. Ich sehe hier auch eher Bedarf an Nachhilfe in Bezug auf den Umgang mit Geld als die Reduktion des Unterhalts anzustreben. Das meine ich nicht böse. Über sowas muss man in der Partnerschaft reden, sonst kommt man aus dem Loch trotz der vielen Arbeit nicht raus. Ich würde jetzt für einige Zeit den Gürtel kräftig enger schnallen, den Kredit loswerden und dann ein gutes Haushaltsbuch führen, damit sowas nicht wieder passiert. Für die weitere finanzielle Nachwuchsplanung sollten immer die vorigen Kinder mit eingerechnet werden. Viel Erfolg! VG Sileick

von Schniesenase am 30.09.2021, 12:14



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