Papillon11
Liebe Frau Bader, Sie haben mir bereits so oft geholfen. Danke dafür nochmals! Nun sind erneute Fragen entstanden, die ich versuche, gebündelt und kurz zu fassen: Der KV meines nunmehr 6 Jährigen Kindes hat sowohl die beiden Sonderzahlungen (Corona) in Bezug auf den zu leistenden Barunterhalt im letzten Jahr 2021 — und aktuell auch für 2022 (50 EUR) eigenmächtig und einen Montag später ohne Vorankündigung von seiner Zahlung abgezogen. Dafür hat er mir im Nachgang zwei Schreiben vom hiesigen JA abfotografiert, in dem er geradezu „genötigt“ wurde, den Bonus abzuziehen. Wirklich! Wenn das noch „Handeln zugunsten des Kindes“ sein soll, dann weiß ich auch nicht … darin steht, dass er es auch im Nachgang; also Monate später eigenmächtig abziehen kann. Ist das so rechtens? Ihre Auffassung hier ist mir bekannt: „im Bezugsmonat“ etc. Aber wieso wird hier in Berlin dem KV ein so großer Feld eingeräumt? Ich wurde vom JA angeschrieben, dass ich nach zwei Jahren nun die finanziellen Verhältnisse des KV neu prüfen lassen könne. Nach den bisher schlechten Erfahrungen mit dem JA würde ich es — wenn überhaupt — wohl eher vom Anwalt prüfen lassen. Würden Sie mir dazu raten? Bzw. ist das Ergebnis dann bindend; falls seine Einkünfte schlechter ausfallen und er in der DD anders eingeteilt würde — würde dies an der bisherigen (und vom JA beglaubigten) Urkunde rütteln? Meine Triebfeder einen Anwalt diesbezüglich einzuschalten ist folgende: Ich muss dem Unterhalt seit Geburt an immer wieder nachrennen und bekomme den KU stets Wochen verzögert überwiesen … das Ding ist nur; und das weiß der KV nicht; dass ich aufgrund meines Krankheitsfalls (bös. Tumor) erst in Krankengeld und nachdem die KV nicht mehr zahlen will, in ALG2 gerutscht bin. („Eilverfahren“ dahingehend läuft — aber ich warte bereits seit über 12 Monate darauf.) Bei ALG2 wird ja der KU als Einkommen gezählt und dementsprechend benötige ich leider auch dieses Einkommen Anfang des Monats, um auch Anfang des Monats unsere Miete bezahlen zu können … Würde eine anwaltliche Festsetzung die fristgerechte, monatliche Zahlung wahrscheinlicher machen? Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße Papillon
Hallo, wenden Sie sich an einen Fachanwalt vor Ort. Wenn der Anspruch tituliert ist, kann man zB den Lohn pfänden lassen. Liebe Grüße NB
Pamo
Was dir helfen würde, wäre ein Unterhaltstitel und ein Gerichtsvollzieher, der diesen vollstreckt. Wenn das dreimal passiert ist, dann sind die Chancen gut, dass der KV pünktlich zahlt. Wer berechnet, ist gar nicht so wichtig, aber die Titulierung ist es.
Papillon11
Hallo Pamo, vielen Dank für Deine Antwort! Also, eine Unterhaltsurkunde vom Jugendamt gibt es ja. Und diese ist, meines Wissens nach, auch vollstreckbar. Nur bekomme ich vom JA bisher über Jahre folgende Antwort: „Er zahlt ja. Insgesamt gesehen.“ Liebe Grüße
Pamo
Du darfst die Beistandschaft beenden, den Unterhaltstitel mitnehmen und vom Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen - ganz ohne Jugendamt.
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