maja
Guten Abend Frau Bader ! Ich möchte/bräuchte eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes aus folgenden Gründen: - Kind neue Alterstufe inkl.höherem Bedarf - bisheriger Unterhalt geringer als aktueller UHV ! - laut Jugendamt, wegen UHV, muss ich den KV erst eigenständig zu einer Neuberechnung auffordern vorab, inkl.Einschrieben und Datum Meine Frage: Es besteht ein statischer Titel mit festem Betrag ( festgesetzt vom Jugendamt ) nach Berechnung von damals. KV geht Vermutung nach, dass dieser Festbetrag bindend ist und keine Neuberechnung statt finden muss. Wie ist hier die Sachlage und wie kann ich ihn neutral und ohne Druck persönlich in einem Schreiben darauf hinweisen ? ( er nimmt dies sehr persönlich und gibt Druck zurück, den ich vermmeiden will, denn wir haben keinerlei Kontakt ) Das Jugendamt meint, ich muss erst selber schriftlich tätig werden, nicht die Beistandschaft oder die Unterhaltsvorschusskasse. Gibt es hier Musterschreiben ? Danke... VG Maja
Hallo, entweder es gibt einen Titel (= Gericht) oder das JA hat es festgesetzt. Wobei es dazu rechtlich nicht berechtigt ist, der Unterhaltsverpflichtete kann dagegen angehen, es ist nicht verbindlich. Wenn es einen Titel gibt, ist er auch nur gerichtlich zu ändern. Ansonsten müssen Sie ihn auffordern, Auskunft über sein Einkommend er letzten 12 Mo. zu erteilen - da gibt es Muster im Netz. Liebe Grüße NB
maja
... der Titel ist vom Jugendamt ( Beistandschaft ) festgesetzt worden und bindend. KV ging nicht dagegen vor und zahlt diesen Betrag. Leider ist der Unterhalt zu gering und muss der Alterstufe angepasst werden. Selbst der UHV ist darrüberliegend. Ich wollte UHV aufstockend anmelden, aber die UHV Kasse meint, ich muss den KV erst schriftlich zur Neuberechnung und Änderung des Unterhaltes auffordern, vorher darf die Kasse garnicht berechnen o.ä. Bei meinem Wohngeld z.B. wird der höhere UHV angerechnet, obwohl ich diesen Betrag garnicht real für das Kind erhalte. Das JA meinte, ich bin verpflichtend für das Kind den "neuen" Unterhalt einzufordern, da er mit seinem bisherigen Unterhaltsbetrag ( trotz statischem Betrag ) darunter liegt. Mein Problem sind die unterschiedl.Aussagen hierbei und die Vorgehensweise hierbei, ob ich wirklich allein den KV schriftlich auffordern muss, denn er wird nicht reagieren. MfG Maja
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