Carla P.
Hallo Frau Bader, es geht bei meiner Frage um die Neuberechnung des Kinderunterhaltes für meinen Sohn (6 Jahre, seit September 2017 in der ersten Klasse). Vorab ein paar Hintergrundinformationen für Sie von meiner Seite: Ich bin alleinerziehend, habe das alleinige Sorgerecht und bin voll berufstätig. Seit 2 Monaten gelingt es, dass der Vater (100% berufstätig, er hat noch eine Tochter von 15 Jahren aus einer anderen Beziehung) unseren Sohn regelmäßig ( alle 2 Wochen sonntags für ein paar Stunden) sieht und mit ihm etwas unternimmt. Der Kindesunterhalt wird über das Jugendamt vom Kindesvater an mich regelmäßig überwiesen. Das erste und einzige Mal wurde der Unterhalt 2012 berechnet. Vor 2 Jahren habe ich auf eine Neuberechnung verzichtet. Nun steht eine erneut eine Neuberechnung an und der Vater meines Sohnes hat mich per email gebeten darauf zu verzichten, da sich sein Gehalt und seine Position im Unternehmen nicht geändert hätten. Ich möchte gerne eine Neuberechnung (nach 5 Jahren), befürchte aber, dass mein Sohn dann darunter leiden muss, weil er ihn dann nicht mehr so regelmäßig sehen wird wie die letzten beiden Monate. Gibt es irgendeine (vielleicht rechtliche?) Möglichkeit/Begründung die Neuberechnung zu erhalten bzw. nicht darauf zu verzichten? Ich habe die Neuberechnung nicht eingefordert. Sie wurde vom Jugendamt postalisch beim Vater eingefordert. Mit freundlichen Grüßen Carla
Hallo, Ihr Kind ist ja jetzt auch in eine andere Altersstufe gerutscht,der Unterhalt wird auf jeden Fall höher sein. Ich würde auf den Unterhalt nicht verzichten, er steht Ihrem Kind zu. Schade für den Vater, wenn er das Umgangsrecht und den Unterhalt nicht voneinander trennen kann. Eine andere Möglichkeit wäre auch, sich mit ihm vergleichsweise zu einigen, d.h., ihm vorzuschlagen, dass er ohne Neuberechnung etwas mehr bezahlt. Liebe Grüße NB
mellomania
du könntest doch ohne jugendamt neu berechnen lassen und dann erstmal sehen was dabei rauskommt. sollte es viel mehr sein kannst du ja immer noch entscheiden, ob du drauf verzichtest damit alles so weiterläuft wie bisher oder nicht. klar steht das deinem sohn zu. wenn aber wegen 30 euro dann zenober is..ich weiß net..
desireekk
Hallo, Wenn der Unterhalt über das Jugendamt läuft, dann hat das doch einen Grund? Warum will der KV denn dass Du auf eine Neuberechung verzichtest? Warum sollte man nicht ab und an überprüfen was dem Kind zusteht? Hat er den Unterhalt an das lebensjahr engepasst? Warum sollte der Unterhalt denn den Umgang betreffen? Ob er Zeit mit seinem Sohn verbringen will hat doch nichts damit zu tun was er für seinen Sohn finanziell aufbringt? ... ich weiß schon, viele Väter können das nicht trennen, aber ich würde da ihm gegenüber klar den Standpunkt vertreten dass das eine mit dem anderen NICHTS zu tun hat und ein erwachsener Mensch das trennen können muss. Und Du kannst immer sagen: Das Jugendamt überprüft, nicht Du. Und das Jugendamt vertritt immer und ausschliesslich die Interessen des Kindes, auch den "eigenen" Eltern gegenüber. Wenn er also nicht überprüft werden möchte kann er das gerne mit dem JA klären. Nochmal: den Wunsch sein Kind zu sehen und mehr zeit mit ihm zu verbringen sollte das doch nicht schmälern? Im Gegenteil... er will doch sicher "mehr" für sein Geld bekommen, oder? ;-) LG D
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