Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsschuld in Elternzeit

Frage: Unterhaltsschuld in Elternzeit

Sändycät

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Hallo, Ich habe mich hier angemeldet weil ich Rat suche. Zu meiner Situation... Ich bin 33 Jahre, habe 4 Kinder (13, 11, 10 und gerade 1 Jahr geworden). Mein ältestes Kind lebt seit dem 1.8.17 bei seinem Vater, dieser bekommt UVG. Ich bin aktuell zu Hause, arbeiten kommt erstmal nicht in Frage da sich der Vater des einjährigen und mein Ehemann im Dezember das Leben nahm und ich nun erstmal alles regeln, organisieren und mit den Kindern verarbeiten muss - zumal ich vor 9 Jahren nach dem Suizid meiner Schwester psychisch ziemlich abgestürzt war :( Nun habe ich aus der Lebensversicherung meines Mannes eine höhere Summe erhalten wovon allerdings meine Schulden (abhängiges Insolvenzverfahren) erstmal abgezahlt werden... Es wird sicher aber auch hier noch geld übrig bleiben das ich gerne zur Absicherung "behalten" möchte :-( Nun habe ich heute gesehen das der Unterhaltsvorschuss trotz Elternzeit und der bekannt gewordenen Umstände das mein Mann verstorben ist auf Verzug steht. Muss ich nun den Unterhaltsvorschuss rückwirkend aus der Summe auch noch begleichen und Muss ich dann ab jetzt auch monatlich Unterhalt für meinen Sohn aus diesem "Vermögen" leisten? Oder kann ich darauf bestehen das ich in Elternzeit nicht in Verzug komme? Am Ende habe ich aus dieser Versicherung nicht mehr viel... Und vom monatlichen Einkommen kann ich nicht noch den Unterhalt an meinen Sohn zahlen Nicht solange ich nicht arbeiten gehe.. dazu bin weder ich noch meine Kinder aktuell bereit Wäre schön wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten. Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mein Mitgefühl, das ist sehr schlimm. Es ist sehr schwierig, anhand Ihrer Ausführungen seriös zu antworten. Entscheidend ist, ob Sie in den Monaten, für den die Rückzahlung vom Unterhaltsvorschuss verlangt wird,leistungsfähig waren. wenn nicht, müssen Sie für diese Monate auch nicht rückwirkend zahlen. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Bin mir nicht sicher, ob Fr. Bader dir das so pauschal beantworten kann. Im Netz habe ich nur gefunden, dass man auch mit dem Privatvermögen haften muß unter Umständen. Was ich noch viel beachtlicher finde, ist dass die Versicherung ausgezahlt hat, obwohl ein Suizid vorlag... Hast Du schon alles ausgezahlt bekommen ohne ggf. Karenzzeit einhalten zu müssen, oder gab es dass bei der Versicherung gar nicht.. *grübel* LG Peeka


momworking

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Es wundert mich, dass du trotz Unterhaltsschulden ins Insolvenzverfahren gehen konntest? Das schließt sich nach meinem Kenntnisstand aus. Ich bin sehr gespannt, was Frau Bader dazu sagt.


desireekk

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Peeka, Selbstmord ist sehr wohl abgesichert wenn die Wartezeit voirbei ist UND der Grund zur Selbsttötung ber Vetragsabschluss nicht vorlag=verschwiegen wurde. LG D


peekaboo

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Erst mal ein Teil ausgezahlt wird, bis diese Karenzzeit vorbei ist. Mir ist bekannt bewusst, dass es auch Versicherungen gibt, die ohne diese Klausel sofort alles zahlen LG Peeka


Mitglied inaktiv

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warum nicht trotz unterhaltsschulden in die insolvenz? die begleichung derer stehen halt dann ganz oben auf der liste....in den 7 jahren...


Sändycät

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Hmmm bisher habe ich keine Antwort die mir weiter hilft... Danke euch der Anteilnahme :) Um die Fragen zu beantworten, die Versicherungen die vor vielen Jahren abgeschlossen wurden haben zu meist Suizid noch mit ausbezahlt und so war dies nun gott sei Dank auch bei meinem Mann... Unterhaltsschuld schließt ein Insolvenzverfahren nicht aus...


Mitglied inaktiv

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Hey. Erstenmal mein Beileid. Das klingt alles ganz schön traurig. Ich wünsche Dir und deinen Kindern Viel Kraft. Ich hatte mich auch mal mit der Thematik beschäftigt, ob in Elternzeit Unterhalt gezahlt werden muss und habe meistens gelesen, dass dem so ist, da die gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht damit nicht ende. Ein Kind dürfe unter der Geburt eines weiteren in seiner Versorgung nicht eingeschränkt werden. In den Fällen, um die es da ging, war aber immer nur von Vätern die Rede. Einen Fall hatte ich gefunden, da wurde der Vater allerdings von seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheitspflicht "befreit". Das Argument war (vom Vater), dass dies seine letzte Chance sei, sein Kind aufwachsen zu sehen und zu begleiten, was ihm bei seinen anderen Kinder durch die - katastrophale - Trennung versagt blieb. Dem wurde richterliche stattgegeben. Er musste nur zahlen, wozu er mit seinem Elterngeld in der Lage war. Du bist aber die Mutter. Dazu habe ich nix finden können. Sicher, weil diese Konstellation nicht so oft vorkommt (die meisten Unterhaltsschuldner sind wohl noch immer die Väter). Kann Dir das Jugendamt da nicht beratend zur Seite stehen?


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