Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt vom Kindesvater für mich trotz aktiver Arbeitssuche meinerseits und der Betreuung des Kindes durch den Kindesvater?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt vom Kindesvater für mich trotz aktiver Arbeitssuche meinerseits und der Betreuung des Kindes durch den Kindesvater?

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe gerade Sozialhilfe für mich beantragt. Mein Kind ist 1,5 Jahre alt und lebe von dem Kindesvater getrennt. Ich bin beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und aktiv auf Arbeitssuche. Der Vater kümmert sich in dieser Zeit um das Kind und ist auch bereit, die Betreuung zu übernehmen, wenn ich Arbeit finde (wir haben geteiltes Sorgerecht).Somit trifft doch das Gesetz, was besagt, daß der Vater gegenüber der Kindesmutter unterhaltspflichtig ist, weil sie aufgrund der Betreuung des Kindes nicht arbeiten kann, auf uns nicht zu. Jetzt will das Sozialamt, daß der Kindesvater sein Vermögen offenlegt. Wenn er ohnehin für mich nicht unterhaltspflichtig ist, warum das? Zweite Frage: Falls er aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen mir gegenüber doch unterhaltspflichtig ist, ist er dann nicht nur gegenüber dem Kind verpflichtet, sein Vermögen offenzulegen (ich meine jetzt nicht sein Gehalt, sondern seine Ersparnisse)? Es wäre ganz toll, wenn Sie mir auf meine Fragen eine Antwort geben könnten. Ich lese und lese, aber das Sozialhilfegesetz ist so schwammig... Vielen Dank im Vorraus Undine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Undine, zur Zeit leistet das Arbeitsamt anstelle des VAters. Es wird sich an ihn wenden, um sich die geleisteten Zahlungen zurückzuholen. Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie unproblematisch einen Anspruch, ansonsten zumind. in den ersten drei JAhren. Gruß, NB


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