Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader ich habe eine Fragen bezügl. Unterhaltsforderungen der Arge. Mein LG ist geschieden,seine Exfrau bekommt seit der Trennung Leistungen vom Staat. Unterhalt für die Kinder wird regelmäßig gezahlt,seit der Trennung zahlt er keinen Unterhalt für seine Exfrau,es wurde nie etwas gefordert: Auch nach 2 maliegem Anfordern seiner Gehaltsunterlagen während der Scheidung von ihrem Anwalt bezügl. Unterhaltsberechnung,wurde nie etwas am Kindesunterhalt geändert oder Unterhalt für sie gefordert. Jetzt kam ein Schreiben vom Jobcenter bezügl. UH für die Exfrau da sie seit der Trennung Leistung bekommt,dies läuft schon 5 Jahre so. Können rückwirkend Zahlungen gefordert werden? Mir wurde von einer Bekannten gesagt das erst ab Zustellung des gelben Briefes Forderungen geltent gemacht werden können,stimmt das so? Wieso kommt soetwas erst nach gut 5 Jahren? Wir haben auch ein Kind von 1,5 Jahren zusammen. Vielen Dank Maria
Hallo, falls die ARGE gezahlt hat, weil sich aus seinen Unterlagen ergab, dass er es nicht kann, kann die ARGE dies von ihm ggf. zurückfordern, auch rückwirkend. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
nicht bei der Trennung,nie! Gruß
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