Mitglied inaktiv
Ich bin Vater zweier Kinder. Für meinen Sohn (18 Jahre in Schulausbildung) aus 1. Ehe zahle ich Unterhalt (287€) Mit Lebensgefährtin und Tochter (1 1/2 Jahre) lebe ich in einem Haushalt (mit der Konsequenz eheähnliche Gemeinschaft). Nun tausche ich mit meiner Lebensgefährtin die Rollen, d.h. sie geht arbeiten und ich gehe zu 100% in Elternzeit, also ohne Bezüge. Muß ich unter diesen Umständen weiter Unterhalt zahlen? Werden meine Einkünfte (ähnlich wie bei Steuer) zur Berechnung des Unterhaltes aufs Jahr bezogen oder direkt auf die realen Monatseinkünfte bezogen?
Hallo, Sie sind dem Sohn aus erster Ehe gegenüber weiterhin voll unterhaltspflichtig. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Du mußt den Unterhalt ganz normal weiterzahlen -es erfolgt keine Neuberechnung ! Das Du in Elternzeit gehst ist quasi Dein "Privatvergnügen " unter dem Dein Sohn nicht leiden darf ! LG Julia
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich hast Du Erwerbsobliegenheit. ...Allerdings keine gesteigerte mehr, da Dein Sohn über 18 J. ist. Trotzdem schätze ich, daß Du entweder a) weiter arbeiten mußt oder b) Deine Freundin Eben den Unterhalt finanziert. Bei uns ist es Variante b). ICH habe auch kein Problem damit, warum sollte der Unterhalt auch weniger werden, nur weil Du die bekannten Faktoren ändern willst? Viele Grüße Désirée
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