Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ungewollt Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ungewollt Elternzeit

hyzmum1

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Hallo, es war geplant dass ich nach MuSchu arbeiten gehe. Ich bin z.Z. im MuSchu, habe die EZ 1 Wo. nach Geburt nicht beantragt. Kann der AG Elternzeit für mich, ohne dass ich es will anmelden? Er hat mich heute nach Geburtsurkunde des Kindes gefragt. Die habe ich zwar noch nicht aber wozu könnte er diese brauchen, wenn keine EZ beantragt worden ist? Reicht eine Kopie?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, er kann Sie nicht einfach in EZ scgicken. Die Geburtsurkunde (in Kopie) braucht er für die Berechnung des Anteils vom MG u evtl fürs Finanzamt Liebe Grüße NB


Felica

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Er braucht die alleine schon für die Aufsichtsbehörde denn er musste deibe Schwangerschaft ja melden. Zudem für das Steuerbüro da das kind auf die Steuerkarte eingetragen wird. Klar reicht auch eine Kopie. Aber bei den Stapel den man bekommt ist eigentlich eine für den AG dabei.


hyzmum1

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danke !:-)


HeyDu!

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Er braucht die Geburtsurkunde auch für die Auszahlung des AG-Anteils... er muss ja wissen ab wann die (regulären) 8 Wochen gelten... Bei mir reichte eine Kopie.


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