Mami21812
Hallo Frau Bader! Ich bin gerade frisch schwanger und es ergeben sich bei mir viele Fragen. Zuerst möchte ich Ihnen meine Situation schildern. Wir wohnen aufgrund des Berufs meines Mannes im Moment etwa 200 km von unserem ursprünglichen Wohnort entfernt. Da wir auf Dauer hier nicht glücklich werden haben wir uns entschieden wieder in die Heimat zurück zu kehren. Die Versetzung steht zum 01. Oktober 2015 an und der Umzug schon im August. Nun ist es so dass ich jetzt schwanger (9.Woche) geworden bin und ich mich mit meinem Arbeitgeber abgesprochen habe wie man das am besten regelt mit der Kündigung. Ich möchte ungern selber kündigen, da ich ja sonst normalerweise die 3-monatige Sperre vom Arbeitsamt bekomme fürs Arbeitslosengeld. Ich habe mich auf verschiedenen Seiten schon informiert und bin nun auf das individuelle Beschäftigungsverbot gestoßen. Kann ich mir denn das einfach ohne weiteres vom Frauenarzt ausstellen lassen und keinen finanziellen Nachteil zu haben? Und wirkt sich das dann negativ auf die Berechnung des Elterngeldes aus? Ich komme leider nicht weiter und hoffe dass Sie mir etwas weiterhelfen können.
Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann man erhalten, wenn man aus Gründen, die an der Arbeit liegen, eine Gefahr für Mutter oder Kind hat. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Auch besteht seitens des Arbeitgebers keinen Grund, zu kündigen. Sie werden wohl um die Kündigung nicht herumkommen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Was wäre denn der Grund für das Beschäftigungsverbot ? Was arbeitest Du ?
Sternenschnuppe
Laut Deinem Text ist der Umzug der Grund warum Du da nicht mehr arbeiten willst. Dies hat weder was mit der Schwangerschaft zu tun, noch mit Deinem jetzigen Job ?
Mitglied inaktiv
Grund für ein BV ist das nicht. Ein BV gibt es aus zwei Gründen: 1. Die Arbeit ist nicht mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar und der AG hat keine Arbeit welche er als Ersatz anbieten kann. 2. Mutter und/oder Kind sind durch die Schwangerschaft besonders gesundheitlich gefährdet. Beides trifft auf dich nicht zu. Ein BV nur wegen Umzug dürfte sogar in den Bereich Sozialbetrug fallen. Und, pendeln ist dir auch in der Schwangerschaft zumutbar, vorallen wenn du die Situation selbst herbeiführst. Sperre beim Arbeitsamt kann es geben, muss es aber nicht. Halt vorher abklären. Allerdings würde Dein Elterngeld massivst drunter leiden, da alle Monate mit Arbeitslosengeld mit 0 € in die Berechnung gehen. Willst du das nicht, dann wird dir wohl nicht anderes übrig bleiben also am neuen Urlaubsort erst etwas zu suchen - arbeitstechnisch. Oder notfalls bis zum Mutterschutz am alten wohnen zu bleiben.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrter Frau Bader, ich bin in der 40. SSW, befinde mich seit August im individuellen Beschäftigungsverbot und mein AG schuldet mir die Gehälter bzw. AG-Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld seit Oktober 2021. Laut seiner Aussage ist ihm eine Zahlung nicht möglich, da er u.a. der Krankenkasse mehrere tausend Euro schuldet und somit die Krankenk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie. 1. Ich bin seit 2013 bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt. Von 10/2013 bis 07/2018 war ich dort in Vollzeit beschäftigt, danach in Mutterschutz und Elternzeit. Nach der Elternzeit habe ich begonnen, in Teilzeit zu arbeiten und hierfür bis 28.02.2022 einen befristeten Arbeitsvertrag ...
Guten Abend, Ich arbeite derzeit hauptberuflich seit 15.6.22 mit 20 Stunden bei einer Arbeitsstelle und zudem seit dem 1.8.22 auf 450 Euro Basis. Nun ist Mitte August eine Schwangerschaft eingetreten. Ich werde voraussichtlich Anfang Oktober ein Beschäftigungsverbot für beide Jobs erhalten. Ich las bereits, dass das Mutterschutzgeld sich aufg ...
Liebe Frau Bader, Ich werde von meiner Gynäkologin in naher Zukunft ins Beschäftigungsverbot geschickt, da ich als Pflegefachkraft im Krankenhaus einer Vielzahl an Belastungen ausgesetzt bin. Neben meinem Beruf studiere ich derzeit noch und müsste in einer Berufsschule vereinzelt Stunden als Praktikantin absolvieren. Ist dies rechtlich möglich? M ...
Guten Tag, ich bin in der 8.Woche schwanger, sobald ich meinem Arbeitgeber die Info gebe komme ich ins Beschäftigungsverbot. Ende Juli bekomme ich eine einkommenssteuerfreie Einmalzahlung sowie ab Juli bis Februar 2024 monatlich ebenso einkommenssteuerfreie Einmalzahlungen. Würde ich diese auch bekommen wenn ich im Beschäftigungsverbot bi ...
Liebe Frau Bader, Ich bin seit Anfang August im Beschäftigungsverbot. Bis dahin hatte ich ganz normal meine Bereitschaftsdienste abgeleistet und habe jetzt einen großen HikHak mit meinem Arbeitgeber, bezüglich der Weiterzahlung der Bereitschaftsdienste. Sie haben mir ja den Paragraph 18 des Mutterschutzgesetzes nahegelegt. Die Frage ist nun, we ...
Hallo Frau Bader, seit 7 Monaten bekomme ich jeden Monat mein Gehalt+Leistungsbonus. Ich möchte gerne wissen. Wenn ich wieder schwanger würde, würde ich das Gehalt ink. Leistungsbonus während Beschäftigungsverbot weiter bekommen? Würde die Leistungsbonus mit Elterngeld berechnet werden? Liebe Grüße
Hallo, ich befinde mich seit Mitte Dezember im ärztlich auferlegten Beschäftigungsverbot. Ich habe von meinem Arbeitgeber eine befristete Zulage für Mehraufgaben erhalten (Standortbetreuung). Die Zulage hat er jetzt ab dem 01. Januar 2024 widerrufen. Ist das rechtens so? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der 22 SSW und habe vor ein paar Wochen ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Möglichkeit habe, währenddessen in eine andere Stadt (ca. 300km entfernt) zu ziehen? Mein Arbeitsvertrag endet sowieso 2 Monate nach Entbindung, dann wäre der Umzug ebenf ...
Guten Abend Frau Bader, ich bin im Juli 2023 ins Beschäftigungsverbot gegangen. Im Juli 2024 wurde eine Einmalige Sonderzahlung an alle meine Kollegen für das Jahr 2023/2024 gezahlt. Es wurde sich bei der Zahlung nach den tatsächlich gearbeiteten Tagen gerichtet. Das heißt, Urlaubstage und Krankheitstage wurden ausgeschlossen und so der Betrag ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner