Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug mit geteiltem Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Umzug mit geteiltem Sorgerecht

O.R.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe mal ein Frage bezüglich eines möglichen Umzuges in naher Zukunft in eine 35km entfernte Stadt. Situation ist wie folgt, meine Ehefrau hat mit ihrem Ex-Partner eine gemeinsamen Tochter ( waren aber nicht verheiratet ) mit geteiltem Sorgerecht. Diese Tochter trägt seit 2 Jahren meinen Nachnamen und lebt mit mir und meiner Frau zusammen. Wir würden gerne ein Haus bauen und müssten dafür 35km umziehen. Nun ist die Frage ob wir dieses nur dürfen mit dem Einverständnis des Ex-Partners oder ob wir den Umzug auch ohne diese durchführen dürfen? Was machen wir wenn der Ex-Partner dem Umzug nicht zustimmt. Müssen wir dann ernsthaft auf ein Eigenheim verzichten? Mit freundlichem Gruß und der Bitte um Antwort. Vielen Dank im Voraus


Sternenschnuppe

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Ihr könnt umziehen, das Kind nur wenn beide Sorgeberechtigte zustimmen. 35km kein Ding wenn das Kind eh nur alle 14 Tage beim Vater ist und er diese Strecke weiterhin bewältigen kann problemlos. Da kann man anbieten eine Tour zu übernehmen. 35km werden zum Problem, wenn der Vater auch im Alltag präsent ist und gefestigte Bindungen in Schule, Sportverein, weitere Verwandtschaft vorhanden sind, die das Kind nun alleine bewältigen kann, nach dem Umzug nicht mehr. Die Kernfrage ist also : Was ändert sich für Kind und Vater und Sozialleben des Kindes ? Neue Schule bedarf auch seiner Zustimmung. Er kann abnicken, tut er es nicht, dann muss die Zustimmung gerichtlich ersetzt werden. Da kann es aber auch passieren dass der Vater das Kind zugesprochen bekommt, weil er das soziale Umfeld erhalten kann. Sofern er das Kind aufnehmen würde.


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