Hallo! Gestern hat der Kindsvater die Vaterschaft anerkannt. Mein Baby ist jetzt schon 7 Monate alt und er hat kein Interesse an ihr. Ich plane schon seit längerem ins Ausland zu ziehen. Ich habe alleiniges Sorgerecht. Muss ich den Kindsvater fragen? Und falls er nein sagt, darf ich dann wirklich nicht umziehen oder gäbe es andere Möglichkeiten?
Mitglied inaktiv - 18.06.2021, 01:07
Antwort auf:
Umzug bei alleinigem Sorgerecht
Hallo,
bei alleinigen Sorgerecht muss niemand gefragt werden. Da aber die Gefahr besteht, dass er das gemeinsame Sorgerecht beantragt, und damit wird der durchkommen, würde ich hopphopp ins Ausland verschwinden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2021
Antwort auf:
Umzug bei alleinigem Sorgerecht
Bei alleinigem Sorgerecht musst Du niemanden fragen. Zieh um, bevor er das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Danach wird es schwierig.
von
Port
am 18.06.2021, 01:19
Antwort auf:
Umzug bei alleinigem Sorgerecht
Das kommt darauf an.
In manchen Ländern, wenn Du ein Visum brauchst, wird auch bei ASR das Einverständnis des KV eingefordert um das Visum zu erteilen.
Ansonsten, kannst Du umziehen, musst aber dem Kind größtmöglichen Umgang ermöglichen, jetzt und später. So steht es im BGB.
VG
D
von
desireekk
am 18.06.2021, 04:35