Sehr geehrte Frau Bader, Ich lebe noch mit unserer Tochter beim KV in seiner Eigentumswohnung und würde mit unserer Tochter ggf. 70 Km weit weg in ein anderes Bundesland ziehen und in ca. 2 Jahren beim Wechsel von Krippe in Kindergarten wieder etwas näher zum KV (in meine Eigentumswohnung) ins ursprüngliche Bundesland. Zur Info: Wir waren nie verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht und auch das Aufenthaltbestimmungsrecht für unsere Tochter. 1. Kann er kurzfristig/mittelfristig unseren Umzug irgendwie verhindern oder verlangen das wir zurück ziehen ? 2. Und wenn wir in 2 Jahren wieder etwas näher (70 -> 60 km Entfernung zu Ihm) ziehen, dies verhindern sei es weil er bis dahin das geteilte Sorgerecht hat oder es erst dann beantragt ? Danke schonmal im Voraus für Ihre Antwort
von Pennsy am 08.05.2022, 12:44