Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleiniges Sorgerecht Umzug in mein Heimatland

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleiniges Sorgerecht Umzug in mein Heimatland

Anita68

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Hallo kurz zur Situation; Ich (italienische Staatsbürgerin) habe mit meinem Freund in Deutschland ca 1Jahr zusammen gewohnt wir haben ein gemeinsames Kind von 6 Monaten. Er hat die Vaterschaft anerkannt aber das alleinige Sorgerecht liegt bei mir. Die Beziehung ist in die Brüche gegangen. Ich habe ihm gesagt das ich wieder zurück in mein Heimatland mit dem kind ziehen werde. (Entfernung von ihm zum mir wären dann 280km). Gesagt getan. Jetzt möchte er das geteilte Sorgerecht einklagen. Kann er das? Und wo müsste er das machen (Italien oder Deutschland)? Ich enthalte ihm das Kind ja nicht ich habe ihm Angeboten das wir uns auf dem haben Weg treffen könnten oder das er es auch vor Ort sehen kann. Er möchte das Kind aber auch über Nacht und mit in Urlaub nehmen. Geht das auch bei einem 6 monatigem Stillkind.....? Hoffe auf Antworten Danke schon mal.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie wohnen jetzt mit dem Kind in Italien ? Dann wird italienisches Recht gelten, da kenne ich mich leider nicht aus. Liebe Grüße NB


Kaiserschmarrn

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Hallo! Wenn du Italienerin bist: hast du auch eine Mutterschaftsanerkennung gemacht oder gab es nur eine Vaterschaftsanerkennung? Siehe hier: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Mutterschaftsanerkennung Der Umgang muss in dem Alter den Bedürfnissen des Kindes entsprechen. Wenn es noch so klein ist und gestillt wird, muss sich der Vater nun nach dessen Bedürfnissen richten. Gruß


luvi

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Hallo, Wenn du umziehen möchtest, mach das bald, am besten bevor er das mit dem Sorgerecht beantragt hat. Wohnt ihr dann in Italien, wird es nach italienischem Recht gehen. LG luvi


bellis123

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Wieso gibst du hier solche Ratschläge? Frauensolidarität oder wie darf man das verstehen? Was spricht denn deiner Meinung nach dagegen, dass der Vater das gemeinsame Sorgerecht bekommt, wenn er sich auch kümmern will?


Mitglied inaktiv

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....dass sich ein vater kümmert? Wenn er ein echter kümmerer wär, hätte er von anfang an das gsr. Und würde nicht solchen unsinn "fordern" wie säugling über nacht und mit in den Urlaub nehmen.


Sternenschnuppe

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Daher müsste nun auch Italien zuständig sein. Bei nicht einmal 300km und sonst gutem Kontakt zum Kind spricht aber nix gegen das GSR. Das werden auch in Italien nur eine Handvoll Entscheidungen sein, die man zusammen zu treffen hat.


bellis123

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Steht doch nirgends dass er JETZT über Nacht und in den Urlaub will, es klang für mich nach einer grundsätzlichen Frage. Warum er noch kein gemeinsames Sorgerecht hat, wissen wir auch nicht. Vielleicht hat sie bisher einfach nur nicht zugestimmt oder er hat es auf die leichte Schulter genommen dass schon alles gut werden wird? Und natürlich finde ich es gut wenn sich beide Eltern kümmern und finde dementsprechend Tipps das Kind schnell ins Ausland zu bringen grenzwertig.


luvi

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Bellis, Sag mal, wie redest du mit mir? Was hat das mit Frauensolidarität zu tun? Es ist nun mal Tatsache, dass die Mutter, wenn sie mit dem Kind in ihrem Heimatland leben möchte, und das nicht von der Erlaubnis des Vaters abhängig machen möchte, das jetzt tun muss, bevor er das Sorgerecht hat. Sonst kann der Vater das verhindern. So ist nun mal die Rechtslage. Das hat nichts mit Frauensolidarität zu tun. Im übrigen kann der Vater bei gemeinsamen Sorgerecht verhindern, dass die Mutter 280 km weit nach Italien zieht, er aber ohne auch nur im geringsten an das Kind zu denken noch viel weiter wegziehen kann. Was hätte ich deiner Meinung nach in einem Rechtsforum raten sollen? Warte bis der Vater das Sorgerecht eingeklagt hat, dann bittest du ihn, mit dem Kind nach Italien umziehen zu dürfen? Wenn er das nicht erlaubt, dann bleibt ihr halt in Deutschland, vielleicht erlaubt dir ein Richter den Umzug, falls der Vater sich sehr selten trotz gemeinsamen Sorgerecht um das Kind kümmern sollte. Falls er sich regelmäßig kümmert, kannst du ja jedes Wochenende deine Famie in Italien besuchen. Falls ihr jetzt schon in Italien wohnt und keinen Wohnsitz mehr in D habt, ist wahrscheinlich sowieso Italien dafür zuständig. Wie die Rechtslage in Italien aussieht, kannst du wahrscheinlich besser einschätzen. LG luvi


luvi

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Bellis, Ich gebe solche Ratschläge, weil ich selbst in einer binationalen Beziehung lebe, und ich aus Erfahrung weiß, dass in diesen Familien alles ein bisschen komplizierter ist. Übrigens, was spricht dagegen, sich um das Kind zu kümmern, auch wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat? Ist ja bisher auch gegangen. LG luvi


luvi

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Anita, Lies mal bei italien.diplo.de nach. Scheinbar bekommt bei Geburt in D nach einem Umzug nach I der nichteheliche Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Das muss nicht extra beantragt werden. LG luvi


Mitglied inaktiv

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Anita schrieb ob über nacht und urlaub bei einem säugling geht. Und das ist einfach blödsinn, auch wenn du das dein stillkind bestimmt tagelang abgegeben hättest. Den rest hat luvi geschrieben. Frau bader hat übrigens auch mal zu ähnlichem geraten, leider finde ich die texte nicht mehr.


bellis123

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"Übrigens, was spricht dagegen, sich um das Kind zu kümmern, auch wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat? Ist ja bisher auch gegangen."....... Sehr witzig, die Frage kannst du dir hoffentlich selbst beantworten. Wie hättest du denn geantwortet wenn der Vater planen würde sich mit dem Kind ins Ausland abzusetzen? Da wäre bestimmt von Entführung die Rede.


Strudelteigteilchen

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Es geht um 280 km, nicht um Australien. Man vergisst oft, daß in manchen Gegenden "Ausland" näher ist als "einmal quer durchs Inland". In meinem Fall hat sich übrigens der KV ins Ausland abgesetzt - und zwar deutlich mehr als 280 km weit weg. Aber das ist natürlich völlig okay, denn der darf den Kontakt zum Kind erschweren bis unmöglich machen, wenn das seinem Seelenheil dient.


luvi

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STT, Genau das habe ich vorher gemeint. Der Vater darf dem Kind den Umzug verbieten, aber selbst ganz weit weg ziehen. Nein Bellis, Wenn der Vater das alleinige Sorgerecht hätte, hätte ich sicher nicht von Entführung gesprochen. Wie kommst du denn auf die Idee? Wenn beide das gemeinsame Sorgerecht gehabt hätten, hätte ich geantwortet, dass der Umzug nur mit Zustimmung des anderen Elternteils erlaubt ist. Und das hätte ich geantwortet, egal ob Mutter oder Vater gefragt hätte. Hier geht es nicht um meine persönliche Meinung, sondern um geltendes Recht. Was ich moralisch davon halte, steht nicht zur Debatte. Wie jemand erwähnt hat, antwortet Frau Bader auch in die Richtung. Willst du auch ihr unterstellen, dass ihre Ratschläge grenzwertig sind? Wenn der Vater das gemeinsame Sorgerecht möchte, hätte er es ja auch längst beantragen können. Eigenartigerweise wird das aber oft erst bei Trennung interessant. LG luvi


cube

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"Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes des außerhalb einer Ehe geborenen Kindes von Deutschland nach Italien kommt der Vater als Sorgeberechtigter hinzu, auch wenn bisher keine Sorgeerklärung nach deutschem Recht abgegeben wurde (Art. 16 Abs. 4 KSÜ)." Demnach hätte der Vater jetzt eh das gemeinsame Sorgerecht. Zumal nach italienischem Recht automatisch beide Eltern sorgeberechtigt sind - egal ob verheiratet oder nicht. Schau mal auf der Seite des Auswärtigen Amtes - dort sind Adressen von Anwälten genannt, die sich genau damit befassen. Ich glaube, du solltest dich dort vor Ort von einem Fachanwalt beraten lassen.


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