Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug bei alleinigem Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Umzug bei alleinigem Sorgerecht

Jules McGee

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Hallo Frau Bader, muss eine Mutter mit alleinigem Sorgerecht den Kindsvater über einen Umzug informieren? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in Hinblick auf das Umgangsrecht würde ich es tun (wenn er es ausübt). Ansonsten würde ich trotzdem darüber nachdenken - denn er kann jederzeit die gemeinsame elterl. Sorge beantragen und ein Gericht würde es Ihnen mglw negativ auslegen, wenn Sie ihm nicht sagen. Liebe Grüße NB


mellomania

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hat der vater besuchsrecht? bzw. findet regelmäßiger umgang statt?


Mitglied inaktiv

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nein.


cube

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Wenn er regelmäßigen Umgang mit dem Kind hat, ja. Vor allen Dingen, wenn dieser gerichtlich festgelegt wurde/mit dem JA vereinbart etc. Der Umgang darf nicht durch Nicht-Mitteilung einfach verhindert werden. Heißt aber nicht, das sie nicht oder nur mit seiner Zustimmung umziehen dürfte. Er muss dann halt schauen, wie er den Umgang weiterhin wahrnimmt.


luvi

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Cube, Wer hat denn von Verhinderung des Umgangs gesprochen? Ein Umzug bedeutet nicht automatisch, dass der Umgang behindert wird. Klar, wenn er das Kind von zu Hause abholen soll, muss er wissen, wo die Familie wohnt. Aber sonst auch? LG luvi


Mitglied inaktiv

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Ich kann nur wieder aus meinem erfahrungskistchen plaudern und berichten dass ich ca. 5x umgezogen bin und niemals irgendwas dem kv ohne sorgerecht mitteilen musste. Ich habe auch 2x einbenannt, ohne das mitzuteilen. Deswegen zur frage: nein. Wenn er seinen umgang wahrnimmt, ist es nachvollziehbar und auch eigentlich normal, dass man die neue adresse mitteilt. Ich, kravallie, gehe aber bei der fragestellung davon aus, dass der kv kein interesse hegt. Kommt vor.


cube

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Ich habe gar nichts unterstellt. Langsam reichts. Genau das war doch die Frage! Findet kein Umgang statt, muss sie nichts mitteilen, findet einer statt, dann schon. Meine Güte, hier kann wirklich nichts mehr geschrieben werden, ohne das einem irgendetwas negatives unterstellt wird.


luvi

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Cube, Was soll ich dir denn unterstellt haben? Ich habe nachgefragt, da ich den Zusammenhang zwischen Mitteilung des Wohnortes und Verhinderung des Umgangs nicht sehe. Soweit ich weiß, muss der Vater der Mutter nicht den Wohnort mitteilen, auch wenn das Kind regelmäßigen Umgang beim Vater in dessen Wohnung hat. Vielleicht bin ich da aber auch falsch informiert. LG luvi


luvi

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Ich glaube, ich habe mich gerade unklar ausgedrückt: So weit ich weiß, muss der Vater der Mutter nicht mitteilen, wo er wohnt, auch wenn er mit dem Kind während des Umgangs in seiner Wohnung ist. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Mutter dem Vater auch nicht sagen muss, wo sie wohnt. Das ist allerdings nur eine Vermutung. LG luvi


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