Frage:
Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht
Liebe Frau Bader,
ich bin vor zwei Jahren für meinen Partner 700km in seinen Ort gezogen und wir erwarten im August unser erstes Kind. Ich bin glücklich mit ihm aber sehr unglücklich an diesem Ort (u.a. kein Anschluss bzw. Freunde, keine gute Infrastruktur, konfliktreiche Sozialstruktur & höhere Kriminalität). Wir haben schon öfter über einen Wegzug geredet aber seit wir erfahren haben das ich schwanger bin, kann er sich einen Wegzug nicht mehr vorstellen. Er möchte, dass das Kind in der unmittelbaren Umgebung seiner (Gross-) Familie aufwächst. Ich hingegen habe das Gefühl, dass ich immer mehr in eine Depression reinschlittere und möchte umbedingt (kurz oder mittelfristig) weg. Möchte das unser Kind eine zufriedene Mama hat und wünsche mir auch nicht für unser Kind, das es hier aufwächst.
Wir sind nicht verheiratet aber er möchte die Vaterschaft offiziell anerkennen, sodass wir das gemeinsame Sorgerecht haben. Er sagt, ich solle das Kind jetzt erst mal auf die Welt kommen lassen und dann sehen wir weiter.
Ich habe allerdings die Befürchtung, dass ich mir selbst einen Käfig baue. Ich habe gehört, dass sobald das Kind auf der Welt ist ich nicht mehr ohne seine Zustimmung wegziehen darf selbst im Fall einer Trennung.
Ist das richtig?
Vielen lieben Dank!
Tamara
von
Tamara2711
am 23.03.2022, 10:03
Antwort auf:
Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht
Hallo,
Sie müssen sauber trennen zwischen Anerkennung und Sorgerecht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wenn er anerkennt, hat er nicht automatsich die elterliche Sorge. Vor dem Hintergrund, dass Sie sich trennen wollen, macht es auch keinen Sinn, ihm die elterliche Sorge einzuräumen. Er müsste sie in diesem Fall einklagen und bis es einen rechtskräftigen Beschluss gibt (den es geben wird, wenn er will) können Sie mit dem Kind hingehen wo Sie wollen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2022
Antwort auf:
Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht
Sobald er die Vaterschaft angenommen hat und das kind geboren ist kann er das gemeinsame Sorgerecht beantragen und er wird es wohl auch bekommen auch gegen deine willen und dann ist ein Umzug vom kind ohne seine Zustimmung fast unmöglich. Wenn musst du vor der Geburt wegziehen
von
misses-cat
am 23.03.2022, 10:29
Antwort auf:
Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht
Du darfst immer ohne seine Einwilligung umziehen, egal ob verheiratet, ob Vaterschaftsanerkennung, ob Sorgerecht oder nicht.
Das Kind kannst du gegen seinen Willen nur dann mitnehmen, wenn er kein Sorgerecht hat.
Also denk nach und handle weise. Sei zur Geburt des Kindes dort, wo du sein und bleiben willst. Denn ohne deine Zustimmung kann auch er, selbst mit Sorgerecht, das Kind nicht umziehen.
von
Pamo
am 23.03.2022, 10:41
Antwort auf:
Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht
Das ist richtig. Ist das Kind auf der Welt, Sorgerecht geteilt, ist ein Umzug MIT Kind nur noch mit Zustimmung des Vaters möglich.
Neben dem Rechtlichen:
Natürlich sollte ein Kind eine möglichst glückliche Mutter haben.
Aber ein Kind braucht idR auch einen Vater.
Je nach dem, weit weit du wegziehen willst, ist ein Umgang, bei dem auch eine Bindung entstehen kann, dann eher unwahrscheinlich.
Ich würde nochmals das Gespräch mit deinem Partner suchen - vor allem, weil du ja schreibst, du wärest glücklich mit ihm. Meinst du, du wirst wirklich glücklich sein, wenn du eine offenbar funktionierende Beziehung zu einem geliebten Menschen aufgegeben hast und dann mit Kind alleine bist?
Ich will auf keinen Fall sagen, dass du da "halt durch musst" - aber eine Trennung von der Umgebung abhängig zu machen, hört sich für mich auch nicht richtig an.
Ich muss auch sagen (eigene Erfahrung): wenn man wirklich will, findet man innerhalb von 2 Jahren auch Anschluss, Freunde etc. .
von
cube
am 23.03.2022, 10:58
Antwort auf:
Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht
Danke für alle Antworten und danke Cube für deine Meinung.
Auch ich habe schon an 7 Orten gelebt und bin bisher in jedem gut angekommen und habe schnell Freunde gefunden und mich wohl gefühlt. In diesem Ort ist es allerdings komplett anders - deswegen kann man es leider erst nachvollziehen, wenn man mal in dieser Situation ist. Ich bin selbstständig und meine Aussichten an diesem Ort (der von vielen als Brennpunkt bezeichnet wird) sind leider auch überhaupt nicht gut.
Und natürlich will ich, dass mein Kind mit Vater aufwächst. Aber eigentlich sollten doch beide Elternteile über den Wohnort entscheiden und nicht nur eine Person. Zumal mein "Unglücklichsein" ja nicht "spontan aus der Laune heraus" erstanden ist, sondern am Schluss schon 2 Jahre vor der Geburt besteht.
Und nein, ich will die Beziehung nicht aufgeben. Aber ich hätte gerne einen Notfallplan, schon allein für die eigene Beruhigung.
von
Tamara2711
am 23.03.2022, 11:24
Antwort auf:
Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht
Wenn das Kind auf der Welt ist, hast du bei einem Umzug schlechte Karten, v. a. wenn eine Familie da ist, die dann die Betreuung übernehmen könnte.
Ich waere nie 700 km für einen Partner umgezogen, aber das hilft dir nicht weiter.
Du musst dich jetzt entscheiden was du willst. Aussitzen kannst du das Problem nicht. Wenn er nicht umziehen will, weil er so an seiner Großfamilie hängt, gibt es auch keinen Kompromiss.
Viel Glück bei der Entscheidung
von
Finale
am 23.03.2022, 11:50
Antwort auf:
Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht
Hallo,
Ich bin mir nicht sicher, ob du das nur hier verkürzt dargestellt hast, oder ob du davon ausgehst, dass mit der Vaterschaftsanerkennung auch automatisch das Sorgerecht geteilt wird.
Du hast folgendes geschrieben :
"Wir sind nicht verheiratet aber er möchte die Vaterschaft offiziell anerkennen, sodass wir das gemeinsame Sorgerecht haben. Er sagt, ich solle das Kind jetzt erst mal auf die Welt kommen lassen und dann sehen wir weiter."
Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht sind 2 verschiedene Prozesse.
Auch wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, hast du zunächst das alleinige Sorgerecht. Wenn er das gemeinsame möchte, muss er das extra beantragen.
Umziehen mit dem Kind ohne seine Einwilligung kannst du nur solange er das Sorgerecht nicht hat. Auch wenn er es bereits beantragt hat, aber noch nicht darüber entschieden wurde, kann es sein, dass du seine Einwilligung zum Umzug brauchst.
Wenn du also mit Kind umziehen möchtest, sollte das am besten noch vor der Geburt sein, spätestens vor der Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts.
Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, bekommt er in der Regel auch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen, auch gegen deinen Willen.
LG luvi
von
luvi
am 23.03.2022, 17:07
Antwort auf:
Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht
Ich würde nach einem Kompromiss vor Ort suchen. Ich vermute mal es geht um eine Großstadt, dort wird es auch Bezirke geben, in denen du dich wohler fühlst und er hat seine Familie trotzdem in der Nähe. Und Anschluss/Freunde findest du mit kleinem Kind super schnell.
von
bellis123
am 23.03.2022, 22:25
Antwort auf:
Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht
Danke für die lieben Antworten!
Ich werde auf jeden Fall noch mal das Gespräch und ein Kompromiss suchen. Leider geht es um keine Großstadt, da gibt es ja viel mehr Möglichkeiten Menschen kennenzulernen, egal ob mit Baby oder ohne. Bisher ist mein Freund nicht zu mehr Kompromissen als 5km bereit aber vielleicht ändert sich das ja noch.
Wir wohnen in einem grauen Vorort, 30km von der nächsten mittelgroßen Stadt entfernt. Je nach Verkehrslage braucht es 30-45min in die Stadt mit dem Auto und 1h mit den Öffentlichen. Ohne seine Zustimmung dürfe ich dann wahrscheinlich nicht mal in die nächste Stadt ziehen.
von
Tamara2711
am 23.03.2022, 23:16
Antwort auf:
Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht
ohne seine zustimmung dürftest du nichtmal ins nachbarhaus. daher, zieh vor der geburt um. dann hast du das gerenne nicht.
von
mellomania
am 24.03.2022, 08:46