Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug bei Trennung / gemeinsames Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug bei Trennung / gemeinsames Sorgerecht

lntc

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Hallo Frau Bader, wenn ich nach einer Trennung vom Vater meines Kindes (unverheiratet, Kindesalter: 6 Monate, geteiltes Sorgerecht) umziehen möchte (Entfernung ca. 500 km), welche Gründe könnten hier wichtig sein, um einen Umzug auch gegen den Willen des Vater zu rechtfertigen? Meine Beweggründe wären: - Am neuen Wohnort hätte das Kind Kontakt zu meiner kompletten Familie - Am jetzigen Wohnort wären keine (also auch nicht seine) Familienmitglieder - Größere berufliche Freiheit, da es mehrere Personen in meiner Familie gäbe, die Zeit hätten, auf mein Kind aufzupassen - Meine Eltern würden mir auch ihr Haus überschreiben, da sie noch ein zweites Haus haben, in das sie dann umziehen würden (Also auch viel mehr finanzielle Freiheit) - Am jetzigen Wohnort wäre ich komplett auf mich alleine gestellt und müsste schon sehr bald wieder anfangen, Vollzeit zu arbeiten, um mir überhaupt eine kleine Wohnung leisten zu können Er selbst würde das Kind nicht zu sich nehmen wollen, ich möchte nur nicht, dass ich so weit weg ziehe. Vielen Dank für Ihre Einschätzung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich fürchte, die Argumente sind rechtlich nicht von Revanz. Es geht darum, das Sorgerecht des Vaters auszuhebeln- und da zählt weder die Familie noch die finaz. Aspekte. Klar können Sie es einfach machen - dann kommt es darauf an, wie er reagiert. Liebe Grüße NB


Colien07022004

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Hallo, was deine Vorteile sind, ist irrelevant. Es geht nur um die Bedürfnisse des Kindes. Ein Kind welches 500 km vom Kindesvater entfernt wohnt, hat dennoch ein Umgangsrecht - wie willst du das realisieren? Da du die Entfernung schaffst, bist du auch dafür zuständig. Dein Kind wird dann bis zu seiner Volljährigkeit auf der Autobahn "leben", denn es wird weiterhin ein regelmäßiger Umgang stattfinden. Versetz dich in die Lage des Vaters und stell dir vor, dein Kind wäre 500 km von dir entfernt. Notfalls entscheidet das dann ein Gericht. Solange es der Vater verweigert, darfst du umziehen, dein Kind aber nicht. Lg und für euch alles Gute!


Sternenschnuppe

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Ich gehe mal Deine Punkte durch : 1. Der Vater ist wichtiger 2. doch, der Vater. Der nächste Angehörige nach Dir 3. Krippen und Tagesmütter / Vater gibt es auch da wo Du jetzt wohnst. Ein Arbeitsvertrag am neuen Ort könnte Pluspunkte geben, wenn Du sonst vom Staat leben musst 4. total egal, könnte, wäre , wenn ... 5. auch egal Gegenfrage : Du hast da keine Arbeit, wie möchtest Du die Umgänge realisieren und wie finanzieren. Da Du die Entfernung schaffst musst Du genau darlegen wie Du die Vater - Kind Bindung aufbauen und erhalten willst. Wie sind da Deine Pläne konkret ? Würdest Du zustimmen, dass er mit dem Kind so weit weg zieht ?


Strudelteigteilchen

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Rein rechtlich - und ohne den moralischen Zeigefinger der Vorposterinnen - sehe ich Deine Chancen gar nicht so schlecht. Er will das Kind nicht zu sich nehmen. Was wäre also die Alternative für das Kind, wenn Du wegziehst (was Du selbstverständlich darfst)? Ein Heimplatz? Deine Argumente sind mMn Irrelevant. So groß kann Deine Familie nicht sein, daß sie mehr wiegen würde als der Vater. Das Haus kannst du auch vermieten, dann hast du die finanzielle Freiheit am jetzigen Wohnort. Einzig ein Job wäre ein rechtlich haltbarer Grund. Allerdings - siehe oben: Was will der Richter machen, wenn Du wegziehst und der KV das Kind nicht nehmen will? Wenn Du dann noch darlegst, wie Du Dir den Kontakt zwischen Kind und KV zukünftig vorstellst, hast Du mMn gute Chancen.


Mitglied inaktiv

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Nicht nur vorstellt, sondern wohl auch zahlen müssen im evtl Fall. Immerhin schafft die Mutter die Entfernung, da kann es durchaus sein das der Richter ihr die Umgangskosten auferlegt. Fraglich ist halt dann, lohnt sich (bisherige) finanzielle Vorteil dann wirklich noch. Zudem, ich halte die Aussage, er würde das Kind eh nicht nehmen für unrelevant. Di würde erst wirklich gewichtig werden, wenn der Vater das vor Gericht wirklich sagt, bis dahin kann er viel sagen bzw die Mutter viel mutmaßen.


Strudelteigteilchen

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Nun ja, wenn sich die Prämissen ändern, ändert sich selbstverständlich das Ergebnis.


Mitglied inaktiv

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Klar, nur viele meinen, auch dann wenn die Mutter die Entfernung schafft, ist es selbst verständlich das der Vater nur die Umgangskosten hat. Nicht wenige Richter sehe das aber glücklicherweise heute anders. Und wenn ein Faktor für den Umzug der ist, das die Mutter dann ja weniger Kosten für die Wohnung hat, dann sollte sie wissen, das es sein kann das sie dann mehr Kosten für den Umgang hat. Und die können die ersparten Mietkosten durchaus locker überschreiten. 2 mal im Monat die Strecke hin und zurück fahren (mindestens, kann auch öfter sein), das ganze dann doppelt weil Kind ja auch wieder heim muss - da kommt was zusammen.


lntc

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Hallo zusammen, danke schon einmal für eure Antworten. Mir sind die Nachteile für den Vater und natürlich auch für unser Kind bewusst. Es ging mir hier nur um eine rechtliche Beurteilung, da meine Entscheidung auch noch lange nicht feststeht und einige andere Punkte eine Rolle spielen, die ich hier nicht aufgeführt habe. Die Beweggründe, die ich genannt habe, beziehen sich für mich auch hauptsächlich auf das Wohl des Kindes und meine Überlegungen bezüglich eines Umzuges natürlich auch. Denn ich halte es für einen wichtigen Faktor, eine Kindheit ohne Krippen oder Tagesmütter zu ermöglichen. Die finanziellen Vorteile sind hier für mich eher letztrangig.


Sternenschnuppe

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Die Bindung zum Vater wiegt 100x mehr als dem Kind Tagesmütter etc. zu ersparen. Das einzig starke Argument wäre wie oben genannt ein Arbeitsvertrag dort, wenn Du am alten Ort vom Amt abhängig wärest. Mich würde nach wie vor interessieren wie Du Dir den Umgang und die Finanzierung dessen nach einem Umzug vorstellst.


Colien07022004

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Eine Kindheit ohne Kita oder Tamu hat rechtlich null Relevanz und ist kein Argumentationspunkt. Der Richter wird dann eher ein paar mehr Fragen an dich haben. Lg


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