Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug bei alleinigem Sorgerecht - Verhinderung durch Eilverfahren möglich?

Frage: Umzug bei alleinigem Sorgerecht - Verhinderung durch Eilverfahren möglich?

Mitglied inaktiv

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Guten Tag. Zurzeit bin ich ein wenig ratlos und vielleicht finde ich hier Hilfe / Ratschläge und Antworten auf meine Fragen. Zur Situation: Ich habe das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, mein Kind ist knappe 1,5 Jahre alt und hat seinen Vater dieses Jahr einmal unter Aufsicht der Familienhilfe gesehen. Vom Jugendamt war ein begleiteter Umgang über den Kinderschutzbund angesetzt (Kindeswohlgefährdung, keine Bindung etc.), nach der Rückkehr von ihm aus dem Ausland in 1 1/2 Monaten (Studium). Wie es der Zufall so will, habe ich jemanden kennen gelernt und habe nach mehrmonatiger Beziehung und Zusammenzug seinen wahren Charakter kennen gelernt und bin mit Hilfe meiner Familie von dort geflohen ... versteht mich bitte nicht falsch, dass ich darauf nicht näher eingehen möchte. Lasst mich nur so viel sagen, dass die Polizei bereits ermittelt ... Den Umzug habe ich dem Vater meines Kindes selbstverständlich mitgeteilt (er hat sich seit seiner Abwesenheit erst gemeldet, nachdem ich ihm vom Umzug berichtet hatte, davor kam knappe 6 Monate nichts von ihm), ich musste daher auch den begleiteten Umgang in dem einem Landkreis absagen und im neuem Landkreis neu beantragen. Dies ist unter den jetzigen Umständen natürlich alles für die Katz gewesen ... Hinzu kommt, dass mein Kind verhältnismäßig oft krank ist und in einem Gespräch mit dem Kinderarzt wurde mir nahegelegt zur Erholung an die Ostsee zu fahren (dort waren mein Zwerg und ich auch schon auf Kur)... tatsächlich bietet sich diese wohl einmalige Chance jetzt über einen sehr guten Freund der Familie, der dort eine Ferienwohnung hat. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich für den Rest des Jahres ein Beschäftigungsverbot erhalten und befinde mich kommendes Jahr in Elternzeit. Also hätte ich nicht nur die Chance, sondern auch die zeitliche Möglichkeit. Unter “normalen Umständen“ wäre dies kaum möglich, da ich Vollzeit arbeite, um meinen Sohn und mich gut durchzubringen, aber so was wie Urlaub ist trotzdem nicht drin. Vom Kinderarzt als auch von meinem Arzt habe ich sogar ein Attest erhalten, die den zeitlichen Umzug befürworten, damit wir uns u. a. kräftig erholen und runterschalten als auch unsere Gesundheit nachhaltig stärken können. Mit dem dortigen Jugendamt habe ich mich selbstverständlich bereits in Verbindung gesetzt. Auch dort würde ein begleiteter Umgang möglich sein. Nun, zu meinen Fragen: - kann der Vater meines Sohnes durch einen Eilantrag oder generell den Umzug verbieten?Die Entfernung beträgt immerhin ca. 500km. Da es ein begleiteter Umgang wird, ist ein Treffen “in der Mitte“ laut Jugendamt auch nicht möglich. Zuständigkeit etc. - kann mir der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt für den Kleinen gekürzt werden, damit er seine Fahrtkosten bezahlen kann? Das Geld ist schon so knapp genug und in der Elternzeit wird es ja bekanntlich auch nicht mehr - wie bringe ich dem Vater meines Sohnes bei, dass der eine Umzug nicht geklappt hat, nun aber ein anderer ansteht und dann auch noch so weit weg Tut mir Leid für diesen Roman und danke an alle, die sich durch meine Worte kämpfen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, er kann es versuchen 2. Im BV können Sie nicht länger Urlaub machen - der Ag kann Sie anfordern 3. Der Unterhaltsvorschuss wird da nicht gekürzt Liebe Grüße NB


la-floe

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Hallo, Ich hatte eine ähnliche Konstellation. Nur bei vorliegen einer Kindeswohlgefährdung hätte das ABR auf dem KV übertragen werden können. Da keine vorlag hab es auch keine Grundlage für eine e.A und somit bin ich umgezogen. floe


mellomania

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bist du schwanger? oder was meinst du mit beschäftigungsverbot? du hast also nach der geburt vollzeit gearbeitet und DANACH erst elterzeit? das verstehe ich nicht so ganz...


Mitglied inaktiv

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Oh, entschuldigung. Also ja, ich bin schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz. Anschließend gehe ich dann ein Jahr in Elternzeit.


Felica

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Fraglich ist ob du umziehen darfst solange du im BV bist. da würde ich Rücksprache mit dem AG halten ob er in dieser Ausnahmesituation das OK gibt. Macht er es nicht, musst du eine Lösung vor Ort finden und kannst erst im Mutterschutz weg ziehen. Liegt daran das rein theoretisch ein BV jederzeit hinfällig werden kann und dann müsstest du am nächsten Tag sofort wieder arbeiten können.


Mitglied inaktiv

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Mein AG weiß Bescheid und hat von seiner Seite aus keinerlei Einwände.


luvi

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Hallo, Habe ich dich richtig verstanden: Du hast ein Kind, mit dem Vater gibt es wegen Kindeswohlgefährdung Probleme. Alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast du. Du bist wieder schwanger. Unter diesen Umständen kannst du ohne Einverständnis des Vaters umziehen. Es reicht, wenn du ihn hinterher informiert. Er kann da nichts dagegen sagen, auch im Nachhinein nicht. Als Alleinsorgeberechtigte brauchst du seine Zustimmung nicht. Ob er das Sorgerecht bei Beantragung überhaupt bekommen würde, ist auch nicht sicher, wenn Kindeswohlgefährdung im Raum steht. Viel Glück Luvi


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