amilyzauberfee2005
ist es wirklich so, das ein einziger Vermittler beim Arbeitsamt entscheidet, ob ich bei meiner Umschulung eine zusätliche Vergütung bekomme? Gibt es dafür keine gesetzliche Regelung? kurz zu meiner Situation: mein mann macht sichab märz selbständig(jedoch erstmal mit geringen einkommen), wir habne drei kinder ich bin noch zu hause und habe kein anspruch auf ALG 1 weil ich bis zum jahr 2009(bis zur geburt meines kleinsten) selbstständig war als Tagesmutter. nun möchte ich im september 2011 eine umschulung beginnen. jedoch kostet das ja mehr kitagebühren und fahrkosten und sollte ich selbst keine vergütung bekommen, kann ich keine umschulung machen, denn wir können uns zusätzliche Ausgaben nicht leisten. wie ist die regelung-oder liegt das im Ermessen des Bearbeiters?? vielen dank
Hallo, es kommt erst einmal darauf an, ob das Arbamt die Umschulung fördert und dob Sie Ansprüche auf ArbGeldI bzw II haben. Ansonsten können Sie einen Bildungsgutschein nach § 77 Abs. 4 SGB III bekommen, darüber entscheidet aber der sachbearbeiter. Wenn er es ablehnt können Sie Widerspruche inlegen Liebe Grüsse, NB
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