Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsverfahren gegen Kinderwille

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsverfahren gegen Kinderwille

spanien1979

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Sehr geehrte Frau Bader, Im Dezember ist mein Mann ausgezogen.  Wir haben 2 Kinder (11 1/2 und 14 Jahre), die beidebei mir wohnen. Die Kinder verweigern seit dem Auszug den Kontakt zum Vater komplett.  Hintergrund ist, dass mein Mann im letzten Jahr hier daheim sehr unschön verhalten hat und die Kinder sehr gelitten haben. Es gab Wutausbrüche mit Schlagen gegen die Wände, z.T. auch angedeutete Schläge beim Abbrüllen gegen mich und kurz vor dem Körper stoppen, beim Autofahren mit mir und dem Kinder im Auto Wutausbrüche mit Rasen, in den Gegenverkehr ziehen usw., was uns allen große Angst gemacht hat. Wenn er nicht geschrien hat, hat er sich in ein Zimmer verzogen, dass wir nicht betreten durften und uns tagelang angeschwiegen und auf Ansprache nicht reagiert. Den Kindern ging es sehr schlecht. Der Auszug erfolgte letztlich, weil das große Kind mir gesagt hat, dass entweder der Papa auszieht oder das Kind wolle ins Heim ziehen. Seit dem Aushabe ich die Kinder im Winter zu 3 Treffen mit dem Vater gezwungen, um den Konzum Vater zu ermöglichen. Danach haben sie komplett verweigert. Der Vater Kontakt zum Vater bestand aus ca. 1 WhatsApp die Woche vom Vater an die Kinder. Antworten wollten die Kinder nie. Ich habe immer versucht, sie zu Kontakt zu motivieren. Absolut keine Chance. Jetzt kam eine Ladung vom Gericht, dass er den Umgang einfordert. Beide Kinder wollen absolut keinen Umgang und beide sind total aufgelöst. Werden Kinder in dem Alter wirklich vom Gericht gegen ihren Willen zum Umgang gezwungen? Mein Anwalt ist im Urlaub und ich bin mit 2 völlig fertigen Kindern jetzt hier und weiß nicht mehr weiter...


Banini

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Ich denke, dein Anwalt würde dich beruhigen. Beide Kinder würden angehört, ihr Wille spielt eine große Rolle. Insbesondere das 14-jährige Kind dürfte sicherlich selbst entscheiden. Wichtig ist, dass du versuchst, den Umgang zu fördern, aber das tust du ja bereits.    Alles Gute! 


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