Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besondere Umgangsregeln bei behindertem Kind?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Besondere Umgangsregeln bei behindertem Kind?

SarahWpunkt

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Guten Tag Frau Bader,  meine Tochter ist frühkindliche Autistin und geistig behindert und sprachlich eingeschränkt. Schon seit der Geburt habe ich das alleinige Sorgerecht. Sie ist jetzt 8 Jahre alt. Die Umgänge finden mehr oder weniger regelmäßig statt, so wie es dem Vater passt.  Rücksicht auf die Besonderheiten unseres Kindes nimmt er nicht.  Neben der ständigen Überreizung der Tochter hat er jetzt den Vogel abgeschossen. Er ist teils nicht anwesend bei den Umgängen und jetzt hat er entgegen meiner Zustimmung für nachts einen Babysitter, einen Mann, keine Ahnung welche Qualifikation, dessen Namen mir auch noch nie erwähnt wurde, damit er und seine Frau feiern gehen können. Er hat eine weitere Tochter im gleichen Alter, die wohl schon öfters von diesen Herren beaufsichtigt wurde. Da meine Tochter gewickelt werden muss, bestehe ich darauf, das es kein Mann ist. Und auch nicht über nachts sein darf. Ihn interessiert das nicht. Ich weiß das ein Vater im Umgang selbst entscheiden darf, wie er das Kind betreut, aber in unserem Sonderfall muss er doch das Kindeswohl und die Besonderheiten der Behinderung berücksichtigen oder nicht? Kann ich über eine gerichtliche umgangsregelung soetwas festlegen lassen? Sämtliche Gespräche verweigert er. Auch Gespräche mit Jugendamt, Ärzten und Co. verweigert er. Ich bin mit meinem Latein am Ende.  Eine kurze Einschätzung wäre toll, lieben Dank 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist zu prüfen, ob in der Fremdbetreuung eine Kindeswohlgefährdung besteht - weil die Kleine den Herren nicht kennt und es ihr aufgrund der EInschränkung nicht möglich ist, dies zu tolerieren. Kann nur ein Gutachter beurteilen. Wenden Sie sich an das JA und ggf an das Gericht. Liebe Grüße NB


desireekk

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Naja, für mich ist das "relativ einfach":   Dan gibt es eben keinen Umgang mehr, wenn es für das Kindeswohl nicht förderlich ist. Ist es dokumentiert dass er weder zu Arztterminen, noch beim Jugendamt, etc. erscheint? Dann gibt es definitiv keinen Umgang. Er darf gerne klagen, dann musst Du eben das Jugendamt idealerweise aif deiner Seite haben, und dort dokumentert sein, dass er zu Gesprächen nicht erscheint, ebenso sollte der Arzt dies bestätigen. Ich bin SEHR für erweiterten Umgang (habe jahrelang gekämpft dass mein KV mehr Zeit mit seinen Kindern verbringt), aber es gibt eben Gegebenheiten wo Umgang gegen das Kindeswohl ist. Soll er doch klagen wenn er meint. Bis dahin ist erst mal Ruhe. VG D


Sternenschnuppe

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  Krass, Du unterstellst jemandem Kinder zu missbrauchen? Sexueller Missbrauch wird im Übrigen auch von Frauen begangen.  Nein, Du kannst da nichts machen.   


SarahWpunkt

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Von Missbrauch spricht hier niemand! 


Neverland

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Aber genau so klingt es durch. Das ist der Stempel, welchen du bei solchen Forderungen bekommst.  Wäre es nicht der Babysitter, sondern ein Erzieher, was wäre dann? Auch da hast du keinen Einfluß drauf. 


Succero

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Aus dem was du beschreibst kann ich nicht erkennen weshalb ein Babysitter oder gar ein männlicher Babysitter das Kindeswohl gefährden sollte.  Welche Besonderheiten hat denn dein Kind? Und wie genau gefährdet deshalb ein Babysitter das Wohl deines Kindes? Weshalb sollte ein Mann dein Kind nicht wickeln?  


annarick

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Und wenn es dann passiert ist, ist das Unverständnis der Mutter gegenüber groß. Ein mir fremder Mann, dessen Namen ich nicht einmal erfahre, würde auf meine Kinder auch nicht alleine aufpassen oder sie gar wickeln. Ein Erzieher im Kindergarten ist nicht alleine- genauso wie die Erzieherinnen.    Und wenn das Kind eine Behinderung hat, insbesondere im Autismus-Spektrum, kann es zu Problemen führen, wenn Unbekannte die Betreuung übernehmen oder es sonstige ungewohnte und angstmachenede Situationen gibt. Ihr urteilt hier immer ganz schnell, habt aber keine Ahnung, welche Besonderheiten es sind und wie die Vorgeschichte ist.  Und wiher weißt du, dass man da nichts machen kann? Bist du Juristin??


Neverland

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Unterm Strich bleibt aber, in seiner Umgangszeit kann und darf der Vater einen Babysitter seiner Wahl beauftragen, Genau wie das auch die Mutter darf. Ohne das das andere Elternteil irgendein Mitspracherecht hat. Das jeweilige Elternteil darf in seiner Zeit auch selbst entscheiden, wie es die zeit mit dem Kind verbietet. Dagegen steht, das wenn das andere Elternteil den Umgang deshalb einschränkt, es vor gerciht sehr, sehr schlechte Karten haben wird. Durchaus mit dem Ergebnis, das dann das Kind dann sehr schnell beim anderen Elternteil ist. Kein Richter sieht es gerne, wenn Umgang missbräuchlich als Mittel zum Zweck eingesetzt wird. Passt der Mutter das alles nicht, steht es ihr frei den gerichtlichen Weg zu gehen und es darüber zu klären. Die Chancen, dass dort aber für sie entschieden wird, wird nur weil sie ein doofes gefühl hat, bei Null liegen. Sie muss schon etwas handfestes in der Hand haben, warum und weshalb es kein männlicher Babysitter sein darf und warum genau nicht dieser. Da spielt es auch erst mal keine Rolle, ob das Kind irgendeine Entwicklungsstörung oder ähnliches hat. Eine Rolle könnte es dann spielen, wenn nachweislich bekannt ist, dass das Kind panische Angst vor Männern hat, zB weil es in der Vergangenheit missbraucht wurde. Nicht weil Mami den Namen von den Babysitter nicht kennt.   


3wildehühner

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Der Vater kennt diesen Mann aber doch und vertraut ihm seine andere Tochter auch an. Auch bei einer weiblichen Aufsichtsperson kann es Mißbrauch und Mißhandlung geben.  


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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