Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Die Tochter meines Partners wird im November 2 Jahre alt. Die Trennung seiner Ex erfolgte schon kurz nach Geburt aber seither bestand immer regelmäßig Kontakt zu seiner Tochter, mindestens einmal die Woche für mehrere Stunden. Bisher besuchte mein Partner seine Tochter stets bei seiner Exfreundin da Sie ihm verweigert, das Kind auch mal zu sich nach Hause zu nehmen. Vor circa 6 Wochen hat Sie erneut Zwillinge entbunden (nicht von meinem Partner). Da er nun einen Sonntag nicht zu ihr fahren konnte, droht Sie nun damit, das Umgangsrecht nur noch unter Beaufsichtigung durchführen zu lassen. Mein Partner arbeitet von Montag bis Freitag fast 12 Std am Tag und somit bleibt ihm nur das Wochenende zwecks Besuch. Leider kommt es aber auch manchmal vor, dass Sie ihm dann keine Gelegenheit lässt, da Sie dann eingeladen ist und keine Zeit hätte. Wie bereits erwähnt, ist Sie aber im Gegenzug nicht einverstanden, wenn er seine Tochter dann zu der Zeit ihrer Einladung zu sich nehmen würde oder eine Aktivität ausüben möchte. Ist das überhaupt rechtens wie Sie das handhabt? Welche Möglichkeit hat er um den Kontakt regelmäßig beizubehalten und zu strukturieren? Vielen Dank für Ihre Mühe
Hallo, er hat Anspruch, das Kind mit zu nehmen während des Umgangsrechts. Er soll das JA einschalten Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Er soll einen Termin beim Jugendamt machen. Die sollen auch sie einladen und dort kann moderiert versucht werden eine Umgangsvereinbarung zu treffen. Gelingt das nicht muss er beim Familiengericht Klage einreichen auf Umgangsregelung. In dem Alter empfiehlt sich die Umgänge dann langsam zu steigern. Erst einen Nachmittag alleine, dann den ganzen Tag bis hin zu Übernachtungen. So dass man dann bei alle 2 Wochen das Wochenende landet. Er muss da den Hintern hochbekommen, sonst wird es ein endloses Spiel seitens der Ex. Haben das jahrelang mitgemacht.
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