Memem
Hallo Frau Bader, Resturlaub von "vor den Kindern" ist doch übertragbar? (hatte letzte Woche bereits geschrieben): BAG, 20.5.2008, 9 AZR 219/07 Was mich interessieren würde: Wird dieser Resturlaub dann auf TZ "umgerechnet" oder bleibt es bei der gleichen Anzahl von Tagen? Erscheint ungewöhnlich: So wären 10 Tage (Rest-)urlaub bei VZ-Vertrag-5-Tage-Woche ja zwei Wochen, bei 2-Tage-TZ fast ein voller Jahresurlaub? Danke & viele Grüße Memem
Hallo, es ist nicht so, dass ein Urteil verbindlich ist. Hier haben verschiedenste Senat des BAG unterschiedliche Auffassungen. Grundsätzlich ist der Urlaub anteilig zu nehmen. Es muss aber, wenn zum Beispiel ein Urlaubstag vorher ein 8 h Tag und jetzt in 4 h Tag ist, der 8 h Tag gezahlt werden. Liebe Grüße, Nb
Mitglied inaktiv
Wenn Du in TZ genausoviel Tage pro Woche arbeitest bleibt die Zahl gleich. Es sind Urlaubstage und nicht Urlaubsstunden. LG Sabine
Memem
Tu ich nicht, aus früher 5 Arbeitstagen (VZ) sind jetzt 2 (TZ) geworden. Deshalb meine Frage ... Danke und Grüße
Lina_100
Der Urlaub ist ja mit Vollzeitarbeitszeit verdient, daher bleibt er erhalten. Neuer Urlaub wird natürlich nur anteilig gewährt, weil man ja weniger Tage nehmen muss. Es gibt ein EuGH Urteil dazu, allerdings für Österreich. Schauen Sie mal in der Suchfunktion des EuGH. Der AG müsste den Resturlaub bei Beendigung des AV ja auch vollständig in Geld ausgleichen.
Ähnliche Fragen
Liebe Fr. RA Bader, wir erwarten ganz gespannt und voller Freude unser 4. Kind am 13.5.2016. Aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden habe ich jetzt bis zum Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot. Eigentlich wollte ich meinen Resturlaub aus den vergangenen zwei Schwangerschaften (24 Tage) vor dem Mutterschutz nehmen. Der Urlaub wurde auch schon ...
Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin Mutter von zwei Kindern (geb am 27.3.2013 und 13.3.2015)! Nach der Geburt des ersten Kindes, habe ich ein Jahr Elternzeit beantragt und ein Jahr "für später" aufgehoben! Nach der Geburt des zweiten Kindes habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt und wieder ein Jahr "für später" aufgehoben! Nach einem Jahr Elt ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte Dezember 2022 in einer Vollzeitanstellung als Krankenschwester im Krankenhaus. Ich wurde allerdings direkt schwanger und habe ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe also keinen einzigen Urlaubstag bisher in Anspruch genommen. Nun habe ich mich bei meiner Personalreferentin und me ...
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld bei Terminübertragung der Schwangerschaft: Dass sich der Mutterschutz insgesamt um die Übertragung verlängert, ist mir klar. Wie verhält es sich aber mit dem Mutterschutzgeld? Werden die Übertragungstage extra "vergütet"? Oder bleibt es bei insgesamt 6+8 Wochen Mutterschutzgeld? ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Guten Tag, Frau Bader! Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner