Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übertragung von Elternzeit zu einem neuen Arbeitgeber, was ist mit Resturlaub?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Übertragung von Elternzeit zu einem neuen Arbeitgeber, was ist mit Resturlaub?

Babymurkel

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin Mutter von zwei Kindern (geb am 27.3.2013 und 13.3.2015)! Nach der Geburt des ersten Kindes, habe ich ein Jahr Elternzeit beantragt und ein Jahr "für später" aufgehoben! Nach der Geburt des zweiten Kindes habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt und wieder ein Jahr "für später" aufgehoben! Nach einem Jahr Elternzeit, habe ich einen schriftlichen Antrag an meinen Arbeitgeber gestellt, in dem ich , nach meiner Rückkehr aus der Elternzeit, die Reduzierung meiner Arbeitszeit von 39 auf 32 Std pro Woche beantragte! Diesen Antrag habe ich extra so früh gestellt, damit der Arbeitgeber die Reduzierung bei der Personalplanung für das nächste Jahr berücksichtigen kann! Mein Arbeitgeber hat sich in einem Personalgespräch dazu mündlich geäußert und den Antrag abgelehnt, ein schriftliche Ablehnung würde folgen - betriebliche Gründe sprächen dagegen! (Schriftliche Ablehnung ist noch nicht eingegangen! ) Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt, kirchliche Angestellte und leite eine viergruppige Kindertagesstätte mit Kindern von 0-6 Jahren , wir arbeiten auch integrativ, was zur Folge hat, dass ich komplett von der pädagogischen Arbeit freigestellt bin und mich nur um die Verwaltung der Kita zu kümmern habe! In meinem Antrag habe ich auf das Teilzeitbeschäftigungsgesetz hin gewiesen, da in der Gemeinde mehr als 15 Beschäftigte sind ( in der Kita sind es z.zt 14)! Ich habe mich jetzt in der Elternzeit auf eine stundenreduzierte Leitung beworben und könnte zum 1.10.2016 meinen Arbeitgeber wechseln! Während der Schwangerschaften bestand von Beginn an ein Beschäftigungsverbot. Meine Fragen sind nun folgende: 1. Was passiert mit dem beantragten Jahr Elternzeit "für später" vom ersten Kind? Kann ich es "mitnehmen" zum neuen Arbeitgeber? 2. Was passiert mit der noch laufenden Elternzeit vom zweiten Kind, die ja eigentlich erst am 12.3.2017 endet? Was passiert mit dem Jahr "für später " vom zweiten Kind? Kann es übertragen werden? 3. Welche Kündigungsfrist gilt für mich? ( Arbeitsverhältnis besteht seit dem 1.1.2011) 4. Aufgrund des Beschäftigungsverbotes in der zweiten Schwangerschaft, konnte ich nicht alle mir zustehenden Urlaubstage für 2014/2015 abgelten ( noch 25 Tage) ! Kann ich meinen Arbeitgeber , wenn ich selber vor Ablauf der Elternzeit kündige, verpflichten mir den noch ausstehenden Urlaubsanspruch auszuzahlen? Ich habe auch noch 68 Mehrarbeitsstunden auf meinem Zeitkonto, kann ich den Arbeitgeber verpflichten mir diese Stunden auch auszuzahlen? Ich hoffe Sie können mir meine Fragen beantworten! Viele Grüße Mamamurkel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte die Hinweise lesen und kurz und allgemeiner fragen. Das kann ich nicht alles lesen. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, die dreijährige Elternzeit für Kind 1 habe ich vorzeitig abgebrochen, weil Kind 2 kam. Für Kind 2 will ich nun nach 2 Jahren Elternzeit auch noch das 3. Jahr direkt hinten dran hängen. Frage 1: Für Kind 1 ging mir wegen Kind 2 Elternzeit „verloren“. Mir ist klar dass der Arbeitgeber zustimmen muss, wenn ich diese Zeit für Ki ...

Guten Tag, ich befinde mich im 3. JAHR Elternzeit meiner 2. Tochter. Aufgrund eines Betriebsüberganges mit verschlechterten Arbeitsbedingungen möchte ich mich bei anderen Unternehmen bewerben. Meine Fragen ; 1. Ich habe mir vor dem UNübergang bestätgen lassen dass ich vor dem 8. Lebensjahr meines ersten Sohnes 1 Jahr der nicht genommenen Elternzeit ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in der Elternzeit mit unserem zweiten Kind. Die Elternzeit vom ersten Kind habe ich damals wegen der erneuten Schwangerschaft vorzeitig beendet. Ich würde gerne jetzt die restliche Elternzeit vom ersten Kind an die Elternzeit von dem zweiten Kind hinten anhängen. Darf der Arbeitgeber meinen Antra ...

Mein 1. Kind ist im Juli 2015 geboren. Somit wurde mir ja automatisch die Elternzeit die ich nicht genommen habe, bis zum 8. Lebensjahr übertragen. Nun habe ich aber die Elternzeit von Kind 1 bei AG "Alt" genommen, während der Elternzeit für Kind 2 dann bereits bei AG "Neu" gearbeitet und schlussendlich dann die Elternzeit durch Aufhebungsvert ...

Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...

Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus.  Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...

Liebe Frau Bader,    folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...

Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo Frau Bader,  eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...