Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übertragung von Elternzeit zu einem neuen Arbeitgeber, was ist mit Resturlaub?

Frage: Übertragung von Elternzeit zu einem neuen Arbeitgeber, was ist mit Resturlaub?

Babymurkel

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Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin Mutter von zwei Kindern (geb am 27.3.2013 und 13.3.2015)! Nach der Geburt des ersten Kindes, habe ich ein Jahr Elternzeit beantragt und ein Jahr "für später" aufgehoben! Nach der Geburt des zweiten Kindes habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt und wieder ein Jahr "für später" aufgehoben! Nach einem Jahr Elternzeit, habe ich einen schriftlichen Antrag an meinen Arbeitgeber gestellt, in dem ich , nach meiner Rückkehr aus der Elternzeit, die Reduzierung meiner Arbeitszeit von 39 auf 32 Std pro Woche beantragte! Diesen Antrag habe ich extra so früh gestellt, damit der Arbeitgeber die Reduzierung bei der Personalplanung für das nächste Jahr berücksichtigen kann! Mein Arbeitgeber hat sich in einem Personalgespräch dazu mündlich geäußert und den Antrag abgelehnt, ein schriftliche Ablehnung würde folgen - betriebliche Gründe sprächen dagegen! (Schriftliche Ablehnung ist noch nicht eingegangen! ) Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt, kirchliche Angestellte und leite eine viergruppige Kindertagesstätte mit Kindern von 0-6 Jahren , wir arbeiten auch integrativ, was zur Folge hat, dass ich komplett von der pädagogischen Arbeit freigestellt bin und mich nur um die Verwaltung der Kita zu kümmern habe! In meinem Antrag habe ich auf das Teilzeitbeschäftigungsgesetz hin gewiesen, da in der Gemeinde mehr als 15 Beschäftigte sind ( in der Kita sind es z.zt 14)! Ich habe mich jetzt in der Elternzeit auf eine stundenreduzierte Leitung beworben und könnte zum 1.10.2016 meinen Arbeitgeber wechseln! Während der Schwangerschaften bestand von Beginn an ein Beschäftigungsverbot. Meine Fragen sind nun folgende: 1. Was passiert mit dem beantragten Jahr Elternzeit "für später" vom ersten Kind? Kann ich es "mitnehmen" zum neuen Arbeitgeber? 2. Was passiert mit der noch laufenden Elternzeit vom zweiten Kind, die ja eigentlich erst am 12.3.2017 endet? Was passiert mit dem Jahr "für später " vom zweiten Kind? Kann es übertragen werden? 3. Welche Kündigungsfrist gilt für mich? ( Arbeitsverhältnis besteht seit dem 1.1.2011) 4. Aufgrund des Beschäftigungsverbotes in der zweiten Schwangerschaft, konnte ich nicht alle mir zustehenden Urlaubstage für 2014/2015 abgelten ( noch 25 Tage) ! Kann ich meinen Arbeitgeber , wenn ich selber vor Ablauf der Elternzeit kündige, verpflichten mir den noch ausstehenden Urlaubsanspruch auszuzahlen? Ich habe auch noch 68 Mehrarbeitsstunden auf meinem Zeitkonto, kann ich den Arbeitgeber verpflichten mir diese Stunden auch auszuzahlen? Ich hoffe Sie können mir meine Fragen beantworten! Viele Grüße Mamamurkel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte die Hinweise lesen und kurz und allgemeiner fragen. Das kann ich nicht alles lesen. Liebe Grüße NB


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