Ginkaa
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in der Elternzeit mit unserem zweiten Kind. Die Elternzeit vom ersten Kind habe ich damals wegen der erneuten Schwangerschaft vorzeitig beendet. Ich würde gerne jetzt die restliche Elternzeit vom ersten Kind an die Elternzeit von dem zweiten Kind hinten anhängen. Darf der Arbeitgeber meinen Antrag ablehnen? Wenn ich während meiner Elternzeit einen neuen Job finde, wie schnell kann ich bei dem neuen Arbeitgeber anfangen zu arbeiten? Gilt in der Elternzeit die vertragliche Kündigungsfrist? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen GC
Hallo, da beide Kinder nach dem 01.07.2015 geboren sind, können bis zu 24 Monate bis zum 8. Geb auch ohne Zustimmung des Ag mit Frist 13 Wo genommen werden. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wann ist Kind 1 geboren, wann Kind 2? Es hat eine Gesetzesänderung gegeben, ohne Daten kann man nicht beurteilen, ob die auf dich zutrifft.
Ginkaa
Meinen Sie die Regelung vom 1. Juli 2015? Beide Kinder sind danach auf die Welt gekommen.
Ginkaa
Vielen lieben Dank!
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