Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann Arbeitgeber Übertragung bei Geburten vor 2015 völlig willkürlich ablehnen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann Arbeitgeber Übertragung bei Geburten vor 2015 völlig willkürlich ablehnen?

milena1978

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Hallo Frau Bader, die dreijährige Elternzeit für Kind 1 habe ich vorzeitig abgebrochen, weil Kind 2 kam. Für Kind 2 will ich nun nach 2 Jahren Elternzeit auch noch das 3. Jahr direkt hinten dran hängen. Frage 1: Für Kind 1 ging mir wegen Kind 2 Elternzeit „verloren“. Mir ist klar dass der Arbeitgeber zustimmen muss, wenn ich diese Zeit für Kind 1 jetzt noch an das 3. Jahr für Kind 2 dran hänge. Aber: Muss er nach billigem Ermessen auch meine Beweggründe berücksichtigen oder kann er völlig ohne Begründung (also willkürlich) ablehnen? Frage 2: Für die verlorene Elternzeit von Kind 1 (aktuell 4 Jahre alt) hatte ich bislang keine Übertragung beantragt. Ist es rechtlich möglich, die Übertragung erst jetzt (also nach dem 3. Geburstag) zu beantragen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann auch ohne Begründung, also willkürlich, ablehnen. Aber Sie können auch jetzt erst den Antrag stellen, Frist 13 Wochen. Liebe Grüße NB


mellomania

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nein. du hättest bei der vorzeitigen beendigung der esten elternzeit wegen mutterschutz kind zwei die übertragung beantragen müssen. udn ja, der arbeitgeber kann ablehnen. ohne gründe.


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