Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übertrag Elternzeit auf Elternzeit nach dem 2ten Kind

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Übertrag Elternzeit auf Elternzeit nach dem 2ten Kind

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, wir bekommen im Juni unser 2tes Kind. Unser erstes Kind ist dann 1 1/2 Jahre alt. Bei meinem Arbeitgeber habe ich für das erste Kind 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Dies möchte ich auch beim 2ten Kind einreichen. Ich habe in einem Artikel des Handelsblattes gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, die Elternzeit des 1ten Kindes vorzeitig zu beenden, um es dann an die Elternzeit des zweiten Kindes "dranzuhängen". In einem anderen Artikel habe ich gelesen, dass dies max. für 12 Monate geht, d.h. mir würden 6 Monate verloren gehen. Wie verhält sich hier die Rechtslage? Eine weitere Frage von mir ist: wir planen, ca. 2 Jahre nach dem 2ten Kind noch ein 3tes zu bekommen. d.h. die Geburt wäre noch innerhalb der Elternzeit des 2ten Kindes. Kann ich die Elternzeit des 1ten und des 2ten Kindes an die "neu zu beantragende" elternzeit des 3ten Kindes hängen, oder verfällt mir dann Elternzeit? Meine Stelle habe ich während der Schwangerschaft des ersten Kindes intern ausschreiben lassen. Die Stelle wurde neu besetzt. vielen Dank für ihre Mühen. Jumo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, bedeutet das konkret, dass mir also vom 1ten EU ein halbes Jahr verloren geht? bekommen wir ein drittes kind verfällt also noch mehr, da ich nur MAX EIN JAHR nach dem 3ten Geburtstag des letzten kindes nehmen kann? Vielen Dank


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