Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wird vorraussichtlich Mitte Januar zur Welt kommen. Ich habe rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt, welches auch ohne Probleme folgendermaßen laut Antrag angenommen wurde: 3 Monate lang Elternzeit mit 15 Stunden pro Woche, verteilt auf Mittwochs und Donnerstag mit je 7,5 Stunden. Dazu hätte ich nun 2 Fragen. 1. Ist es erlaubt, Überstunden während der der beiden Arbeitstage zu machen? Ich arbeite im Außendienst, und da kann es evtl. zu Überstunden kommen und 2. Ist es möglich bzw. erlaubt, die beiden Tage zu verschieben? Es kann evtl ein oder zweimal vorkommen, das ich wegen Teammeetings anstatt Mittwochs und Donnerstag dann Donnerstags und Freitag arbeiten müsste Vielen lieben Dank Grüße ME
von Mazzldias am 06.01.2014, 22:39