Mazzldias
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wird vorraussichtlich Mitte Januar zur Welt kommen. Ich habe rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt, welches auch ohne Probleme folgendermaßen laut Antrag angenommen wurde: 3 Monate lang Elternzeit mit 15 Stunden pro Woche, verteilt auf Mittwochs und Donnerstag mit je 7,5 Stunden. Dazu hätte ich nun 2 Fragen. 1. Ist es erlaubt, Überstunden während der der beiden Arbeitstage zu machen? Ich arbeite im Außendienst, und da kann es evtl. zu Überstunden kommen und 2. Ist es möglich bzw. erlaubt, die beiden Tage zu verschieben? Es kann evtl ein oder zweimal vorkommen, das ich wegen Teammeetings anstatt Mittwochs und Donnerstag dann Donnerstags und Freitag arbeiten müsste Vielen lieben Dank Grüße ME
Hallo, 1. Ja, wenn Sie regelmäßig unter 30 Std/ Woche bleiben 2. Klar, wenn sich die Parteien einig sind Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Das BEEG schreibt nur vor, dass es nicht mehr als 30 Std/Woche sein dürfen. Ein paar Überstunden machen da kein Problem. Auch nicht, wenn die Arbeitstage verschoben werden. Gruß Sabine
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Hallo Ihr Lieben, ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...
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