Mazzldias
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wird vorraussichtlich Mitte Januar zur Welt kommen. Ich habe rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt, welches auch ohne Probleme folgendermaßen laut Antrag angenommen wurde: 3 Monate lang Elternzeit mit 15 Stunden pro Woche, verteilt auf Mittwochs und Donnerstag mit je 7,5 Stunden. Dazu hätte ich nun 2 Fragen. 1. Ist es erlaubt, Überstunden während der der beiden Arbeitstage zu machen? Ich arbeite im Außendienst, und da kann es evtl. zu Überstunden kommen und 2. Ist es möglich bzw. erlaubt, die beiden Tage zu verschieben? Es kann evtl ein oder zweimal vorkommen, das ich wegen Teammeetings anstatt Mittwochs und Donnerstag dann Donnerstags und Freitag arbeiten müsste Vielen lieben Dank Grüße ME
Hallo, 1. Ja, wenn Sie regelmäßig unter 30 Std/ Woche bleiben 2. Klar, wenn sich die Parteien einig sind Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Das BEEG schreibt nur vor, dass es nicht mehr als 30 Std/Woche sein dürfen. Ein paar Überstunden machen da kein Problem. Auch nicht, wenn die Arbeitstage verschoben werden. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo! Ich werde bald wieder mit 50% im Rahmen von Elternzeit arbeiten gehen. nun werden bei meinem Arbeitsplatz oft enorme Überstunden gemacht (im letzten JAhr hatte ich innerhalb von 7 Monaten 350 Überstunden!) Nun meine Frage: habe ich im Rahmen von Elternzeit ein Recht darauf, Überstunden zu verweigern? Da sonst die Elternzeit ja quasi überf ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite während meiner Elternzeit wieder 30 Std. / Woche mit einem Festgehalt. Ich habe variable Arbeitszeiten, also ein Gleitzeitmodell. Aufgrund hohem Arbeitsaufkommen gibt es Wochen in denen ich mehr als 30 Std (max. 37 Std.) gearbeitet habe / arbeite. Ich kann meine Überstunden aber jederzeit abbummeln, wenn nicht so vi ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren. Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita