Lene166
Hallo Frau Bader, ich arbeite während meiner Elternzeit wieder 30 Std. / Woche mit einem Festgehalt. Ich habe variable Arbeitszeiten, also ein Gleitzeitmodell. Aufgrund hohem Arbeitsaufkommen gibt es Wochen in denen ich mehr als 30 Std (max. 37 Std.) gearbeitet habe / arbeite. Ich kann meine Überstunden aber jederzeit abbummeln, wenn nicht so viel zu tun ist. Fordert sich die Elterngeldkasse einen Nachweis über meine tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten bei meinem Arbeitgeber an bzw kann ich wg der Mehrstunden Ärger mit meinem Arbeitgeber / dem Gesetz bekommen? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße Lene
Hallo, ja. Die EZ endet automatisch - und es besteht kein Anspruch auf EG. Liebe Grüße NB
Lene166
Ich habe auch mal gelesen, dass man mtl. im Durchschnitt nicht mehr als 30 Std / Woche gearbeitet haben darf. Inwieweit ist das denn richtig?
Mitglied inaktiv
Es gilt kein durchschnittlich. In dem Moment wo du mehr als 30 Std. die Woche arbeitest, endet die Elternzeit eigentlich. 30 Std sind die wöchentliche Arbeitszeit, welche höchstens geleistet werden dürfen, nicht die durchschnittliche. Der AG hat also dafür Sorge zu tragen, das du diese nicht überschreitest. Schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=93110.html http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html
Lene166
Kann während der Elternzeit auch Teilzeit gearbeitet werden? "Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig. Für die Dauer des Elterngeld ist zu beachten, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats des Kindes nicht überschritten wird. " Hab ich in der Broschüre vom Bundesministerium gefunden ;-) Trotzdem vielen Dank
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